Die Staatsanwaltschaft Ravensburg verfolgt die beiden am 31. Juli und 3. August eingegangen Strafanzeigen gegen den vormaligen Landrat des Bodenseekreises, Lothar Wölfle, und weitere namentlich nicht benannte Bedienstete des Landratsamtes Bodenseekreis nicht weiter. Der Anfangsverdacht sei nicht ausreichend. Das teilte die Erste Staatsanwältin Tanja Vobiller am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf den Paragrafen 152 Absatz 2 Strafprozessordnung.
Keine Hinweise auf verfolgbare Straftat
Grund für diese Entscheidung sei, dass „keine tragfähigen Hinweise auf eine verfolgbare Straftat, insbesondere eine Untreue, vorliegen“. Es heißt weiter: „Dabei konnten keine Anhaltspunkte für eine nach der Rechtsprechung für die Verwirklichung des Untreuetatbestands in objektiver Hinsicht vorausgesetzte gravierende sowie evidente Pflichtverletzung festgestellt werden.“ Ebenso lägen keine Indizien dafür vor, dass die handelnden Verantwortlichen des Bodenseekreises einen Vermögensnachteil des Landkreises durch die Anmietung des Objekts zumindest billigend in Kauf genommen hätten.
Der SÜDKURIER hatte aufgedeckt, dass der Bodenseekreis jahrelang für das ehemalige Hotel „Adler“ in Sipplingen eine Kaltmiete von 6400 Euro entrichtet hatte, ohne es zu nutzen. Erst nach mehreren Jahren war es dem Kreis 2021 gelungen, den Mietvertrag vor Laufzeitende aufzulösen; gegen eine Abstandszahlung von 288.000 Euro. Auskunft über diese Zahlen hatte der SÜDKURIER vom Kreis erst vor Gericht erzwingen müssen.
Anmietung kostete etwa 800.000 Euro
Das Haus war 2015 für eine Laufzeit von neun Jahren als Flüchtlingsunterkunft angemietet worden, allerdings ohne eine Klausel, die es dem Kreis ermöglicht hätte, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Der Kreis hatte das Hotel allerdings nie genutzt. Ein nach Abschluss des Mietvertrages entstandenes Gutachten hatte gezeigt, dass der Kreis rund eine halbe Million Euro in den Umbau des Hauses hätte stecken müssen, um es als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen. Der Kreis hatte das Ziel nicht weiter verfolgt. Insgesamt kostete die Anmietung des früheren Hotels den Kreis in den Jahren 2015 bis 2021 rund 800.000 Euro.
Ende Juli und Anfang August waren bei der Staatsanwalt zwei Anzeigen gegen Lothar Wölfle eingegangen, die den Verdacht der Veruntreuung von Steuermitteln formuliert hatten. Nun, gut zwei Monate nach Eingang der Schriftsätze, entschied die Staatsanwaltschaft, dem Vorwurf nicht weiter nachzugehen.