Bis auf Weiteres kann die katholische Kirchengemeinde in Sipplingen keine Gottesdienste mehr in der Kirche St. Martin feiern. In einer Erklärung teilt der Stiftungsrat Mitte September mit: „Schweren Herzens müssen wir den Zutritt in die Kirche St. Martin (...) bis auf Weiteres verbieten.“ Schon im August waren der Kirchplatz vor dem Hauptportal, die Zwischenebene zur unteren Mauer und der Treppenaufgang gesperrt worden.

Die Mauer ist seit 20 Jahren Thema

Mehr als 20 Jahre beschäftigt die Kirchenmauer direkt neben der Kirche St. Martin mittlerweile die Erzdiözese in Freiburg. Immer wieder wurde die Instabilität der Mauer festgestellt, doch nie kam es zu einer Restaurierung. Der Hintergrund: Die Kirche und deren Umgebung einschließlich des Friedhofs stehen unter Denkmalschutz. Hinter der beanstandeten Mauer befindet sich eine ältere Mauer, die zur Kirche gehört und nicht durch Bohrungen beschädigt werden darf, wie die Denkmalschutzbehörde verfügte.

Abstimmung mit vielen Stellen nötig

Mit ihr muss die Erzdiözese in Freiburg als Eigentümerin alle Lösungsansätze abstimmen, ebenso wie mit dem Regierungspräsidium in Tübingen, dem Baurechtsamt in Überlingen und der Gemeinde Sipplingen. Bislang scheiterten alle Vorschläge zur möglichen Sanierung am Veto eines oder einer der Beteiligten.

Bislang noch kein konsensfähiges Sanierungskonzept

Der Sprecher der Erzdiözese, Marc Mudrak, schreibt auf SÜDKURIER-Anfrage: „Die Situation ist unter mehreren Gesichtspunkten sehr komplex. Zum einen wurde in Untersuchungen festgestellt, dass die obere Stützmauer instabil ist und nicht mehr den aktuellen bautechnischen Anforderungen entspricht.“

Marc Mudrak, Pressesprecher der Erzdiözese Freiburg: „Die Situation ist unter mehreren Gesichtspunkten sehr komplex.“
Marc Mudrak, Pressesprecher der Erzdiözese Freiburg: „Die Situation ist unter mehreren Gesichtspunkten sehr komplex.“ | Bild: Erzdiözese Freiburg

Zahlreiche Sanierungskonzepte zur Sicherung der oberen Mauer habe man in den vergangenen Jahren jedoch wieder verwerfen müssen, „weil sie entweder nicht mit den Vorschriften des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen waren oder weil sie statisch nicht sicher genug waren“. Im weiteren Verlauf seien dann auch an der unteren Mauer Schäden festgestellt worden, was das statische Konzept noch weit komplizierter mache und die Planungen wieder an den Anfang zurückgeworfen habe.

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Nun hätten die Statiker und die einbezogene Architektin erklärt, dass „über die Standfestigkeit der Mauer zwischenzeitlich keine Gewähr mehr gegeben werden kann“. In der Folge mussten zunächst der Vorplatz zur Kirche und die Treppe, jetzt auch die Kirche vorübergehend gesperrt werden, um weitere Erschütterungen des Bodens zu vermeiden.

Zeitplan für Wiedereröffnung aktuell noch offen

Wie lange es dauert, bis die Kirche und der Vorplatz wieder betreten werden können, ist derzeit offen. Dem Baurechtsamt in Überlingen liegt laut Marc Mudrak ein neues statisches Konzept vor, „über das voraussichtlich in Kürze entschieden wird“. Zudem müsse das Baurechtsamt in Überlingen über ein Sicherungskonzept befinden, das dort Mitte Oktober eingegangen sei. Erst nach Prüfung und Umsetzung des Konzeptes könne die Absperrung aufgehoben werden. Welche Kosten durch die Sanierung der Mauer auf die Erzdiözese zukommen, ist derzeit unklar.

Parallel finden zur Prüfung gegenwärtig ständig weitere Kontrollmessungen der Mauerbewegungen statt, heißt es von der Erzdiözese. Die Gemeinde habe den unterhalb der Mauer verlaufenden Weg hinter dem Hotel Seeliebe aktuell noch nicht gesichert.