Wer sein Auto in der Gemeinde auf öffentlichen Parkplätzen abstellt, muss künftig mehr berappen: Pro halbe Stunde werden 20 Cent beziehungsweise 30 Cent mehr fällig. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Grund: Ab kommenden Jahr ist die Gemeinde für die Bewirtschaftung von Parkplätzen umsatzsteuerpflichtig. Letztmals waren die Gebühren im Dezember 2020 erhöht worden.

19 Prozent Umsatzsteuer für bewirtschaftete Parkplätze

Nach Darstellung von Christoph Huber, Fachbereichsleiter Zentrale Verwaltung, muss die Gemeinde ab 1. Januar kommenden Jahres 19 Prozent Umsatzsteuer für die bewirtschafteten Parkplätze abführen. „Damit der Gemeinde Sipplingen dadurch keine Mindereinnahmen entstehen, wird vorgeschlagen, die Umsatzsteuer an die Kunden weiterzugeben und somit die Parkgebühren entsprechend zu erhöhen“, so Huber. Damit keine ungeraden Beträge entstehen, schlug er vor, diese entsprechend aufzurunden.

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Außerdem will die Gemeinde künftig das Handyparken einführen. Die Parkgebühren können dann digital über eine entsprechende Park-App entrichtet werden. Huber teilte mit, dass er diesbezüglich bereits im Gespräch mit zwei Anbietern sei. Gemeinderat Günther Völk (CDU) sah die Gebührenerhebung ein. „Wir geben die zusätzliche Steuerbelastung an die Bürger weiter“, sagte er. „Da kommen wir nicht drum rum.“ Die Parkgebühren werden ab Anfang 2023 täglich in der Zeit von 9 bis 19 Uhr für die nachfolgend genannten Parkflächen 1, 2 und 3 erhoben.

1,20 Euro pro halbe Stunde auf Parkplatz West

Für den Parkplatz West (P1) fallen je angefangene halbe Stunde 1,20 Euro an; bisher ist es 1 Euro. Die maximale Parkdauer beträgt zehn Stunden. Auf dem Parkplatz am Haus des Gastes westlich des Bahnhofs (P2) zahlen die Besucher 1,70 Euro pro angefangene halbe Stunde. Die Verwaltung hatte anderes vorgesehen. Doch auf Antrag der CDU beschloss das Gremium, die vorgeschlagene Gebühr für Parkplatz 2 von 1,60 Euro je angefangene 30 Minuten auf 1,70 Euro zu erhöhen. Bislang müssen die Kunden 1,40 Euro berappen. Ihr Fahrzeug dürfen sie höchstens sieben Stunden dort abstellen.

1,80 Euro sogar am Landungsplatz

Am Landungsplatz (P3) ist das Parken am kostspieligsten. Für den P3 werden ab Januar 1,80 Euro anstatt bis jetzt 1,50 Euro pro halbe Stunde fällig. Die erlaubte Höchstparkdauer liegt bei drei Stunden. Auch für Personen mit Jahresparkscheinen wird es teurer. Sie bezahlen jetzt 120 Euro statt bislang 100 Euro jährlich für die Parkplätze 1 und 2. Die Wochenkarte kostet 60 Euro anstelle 50 Euro und für die Tageskarte werden 24 Euro anstelle 20 Euro veranschlagt.

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Die neue Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Für Gebühren, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2022 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung noch die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gegolten haben.