Eine langfristige Sicherung des Alten- und Pflegeheims Silberdistel und dessen Betrieb ist nicht möglich. Das wollte die Gemeinde mit der Ausweisung eines Sondergebietes erreichen. Bei den Beratungen des Gemeinderats zum Bebauungsplan Laupen zeigte sich jetzt aber, dass ein solches Sondergebiet rechtlich nicht zulässig ist. Vielmehr gilt weiterhin die bisherige Ausweisung als allgemeines Wohngebiet. Nach erfolgter Beteiligung der Behörden und Einwohner hat das Gremium den Bebauungsplan beschlossen. Hierdurch wird eine weitere Wohnbaumöglichkeit durch Nachverdichtung und eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht.

Stellungnahme des Grundstückseigners

Der Planentwurf des Bebauungsplans hatte vom 23. April bis 25. Mai ausgelegen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange waren laut dem zuständigen Planer Helmut Hornstein aus Überlingen „völlig unproblematisch“. Das gelte indes nicht für eine private Stellungnahme. „Die hat es in sich“, drückte es Hornstein aus. So kritisiert der Verfasser – der Eigentümer der Grundstücke, auf denen sich das Haus Silberdistel befindet – dass bei Ausweisung eines Sondergebiets künftig nur noch Anlagen für gesundheitliche und soziale Zwecke zulässig seien, nicht aber mehr die zulässigen Gebäude gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Das sind beispielsweise Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen oder Gartenbaubetriebe. Aufgrund der verschärften Bestimmungen der Landesheimbauverordung müsse die Existenzfähigkeit des Alten- und Pflegeheims in Frage gestellt werden, heißt es in der Begründung weiter.

Planänderung unnötig?

Sollte sich kein neuer Betreiber finden, der bereit sei, die geforderten Umstrukturierungen des Hauses vorzunehmen, könnte der Fall eintreten, dass die vorhandenen Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt oder umgebaut werden müssten. Das sei aber nicht möglich, wenn ein Sondergebiet ausgewiesen werde. Für den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen sei die Ausweisung eines Sondergebietes rechtlich unzulässig, so die private Stellungnahme. Da Alten- und Pflegeheime in allgemeinen Wohngebieten zulässig seien, erübrige sich eine diesbezügliche Änderung des Bebauungsplans.

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Hornstein bestätigte dies. Er erläuterte, dass die Ausweisung eines Sondergebiets zum Ziel gehabt habe, das Alten- und Pflegeheim langfristig zu sichern und diese Nutzung dauerhaft festzusetzen. Es sei in der Tat richtig, dass Alten- und Pflegeheime auch in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig seien. Er schlug daher vor, das bisher als Sondergebiet ausgewiesene Areal künftig als allgemeines Wohngebiet laut der BauNVO auszuweisen und die im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen für allgemeine Wohngebiete zu übernehmen. Der Gemeinderat stimmte zu, wenn auch mit Murren. Clemens Beirer (CDU) sagte: „Wenn wir das früher gewusst hätten.“ Dabei spielte er auf „immens hohe Planungskosten“ an. Man habe „letztlich gerungen um diesen Bereich, damit das Alten- und Pflegeheim geschützt und in dieser Richtung etwas erhalten werden kann“, sagte Beirer im Gespräch mit dem SÜDKURIER. „Hätten wir gewusst, dass ein Sondergebiet nicht zulässig ist, hätte man den Bebauungsplan viel früher fertig haben und Planungskosten sparen können.“

Die Rechtskraft des Bebauungsplanes wird im Gemeindeblatt bekannt gegeben und der Bebauungsplan zur Einsicht im Rathaus beziehungsweise auf der Homepage der Gemeinde vorgehalten.