Eine Wolke der Ratlosigkeit schwebte über den Köpfen der Gemeinderäte in Sipplingen. Das ihnen vorliegende Parkkonzept 2.0 hatte für sie allem Anschein nach die Dimension der Quadratur des Kreises. Ein Konzept allerdings, das sie selbst Anfang November in einer Klausurtagung von Rat und Verwaltung auf den Weg gebracht hatten und dessen Zielkonflikt schon damals bekannt war. Im Kern geht es um die Frage, wo diejenigen Sipplinger, die über keinen Stellplatz oder eine Garage verfügen und ihr Fahrzeug bislang auf der Straße abstellten, ihr Auto zukünftig in den Sommermonaten lassen sollen. Denn dann gilt, dass Fahrzeuge nur in 142 über den Ort verteilten markierten Parkflächen für eine Stunde abgestellt werden dürfen, egal ob Tagestourist oder Bewohner.
Erst jetzt soll die Möglichkeit des Anwohnerparkens geprüft werden
Bürgermeister Oliver Gortat sagte zwar am Ende der Debatte zu, in Einzelfällen die Möglichkeit prüfen zu lassen, wo im Ort ein „Anwohnerparken“ ausgewiesen werden könne. Doch der stille Beobachter fragte sich: Warum ist das nicht längst geschehen und wurde von vornherein in das Parkkonzept 2.0 mit eingearbeitet? Die Anzahl der Fragen ist überschaubar und ihre Beantwortung vermutlich nicht schwer: Welche Straßen sind betroffen? Wo können eventuell noch Stellflächen definiert oder wo Ersatz geschaffen werden? Wer würde eine solchen Bedarf anmelden? Und ist er tatsächlich bedürftig oder nutzt seine Stellflächen oder Garagen nur anderweitig?
Antworten hätten in die Beschlussvorlage eingearbeitet werden müssen
Diese Fragen standen seit Monaten im Raum und die Antworten hätten in den Vortrag zur Beschlussvorlage oder in die Vorlage selbst eingearbeitet gehört. So aber rätselten die Gemeinderäte weiter und stimmten notgedrungen einer Vorlage zu, von der sie wissen, dass sie ihnen womöglich noch viel Ärger bereiten wird. Dann nämlich, wenn die Prüfung von Anwohnerparkflächen negativ ausfallen sollte und einige Sipplinger im Sommer ihr Auto buchstäblich unter die Decke ziehe können.