Nach ein paar Bier noch aufs Rad zu steigen, kann gefährlich werden – und teuer. Das musste auch ein Mann aus Überlingen erfahren. Anfang Juni vergangenen Jahres soll der 39-Jährige alkoholisiert mit einem Pedelec durch eine Gemeinde im westlichen Bodenseekreis gefahren sein. Bei einem Sturz verlor er zwei Zähne. Eine Blutprobe ergab eine Blutalkohol-Konzentration von 2,28 Promille.

Kurze Verhandlung mit Unterbrechung

Der Angeklagte äußert sich in der öffentlichen Hauptverhandlung nicht zu besagtem Abend. Nach Aufforderung von Amtsrichter von Kennel erzählt der 39-Jährige von seinen persönlichen Verhältnissen. Er sei momentan in Elternzeit und habe mit seiner Familie ein Haus gebaut. Bevor es zu einer Beweisaufnahme und einer Anhörung der drei Zeugen kommen kann, unterbricht Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth die Verhandlung und zieht sich mit der Verteidigerin und dem Amtsrichter zurück.

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Nach der kurzen Unterbrechung nimmt die Verhandlung ein abruptes Ende, das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Das ist dann der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft laut Paragraf 153a der Strafprozessordnung von einer Klage absieht und stattdessen Auflagen erteilt, die der Angeklagte erfüllen muss. „Das ist ein großes Friedensangebot der Staatsanwaltschaft“, äußert Amtsrichter von Kennel dem Angeklagten gegenüber.

Appell an den Angeklagten

„Das mache ich, weil ich Sie heute als anständigen Familienvater dort sitzen sehe“, erklärt Oberstaatsanwalt Roth. „Sie sind Handwerker – ich weiß, wie wichtig Ihnen der Führerschein ist.“ Er wolle ihm die Dinge auch nicht erschweren. „Mein Problem ist Folgendes“, sagt Roth und richtet sich mit ernster Miene an den Angeklagten. „Wer mit 2,28 Promille noch Fahrrad fahren kann, hat nicht zum ersten Mal etwas getrunken.“ Er empfiehlt dem 39-Jährigen dringend, an seinem Alkoholproblem zu arbeiten.

Statt einer Geldstrafe und möglichen Konsequenzen für den Führerschein muss der Familienvater fünf Gespräche bei einer Suchtberatung in Friedrichshafen wahrnehmen. Dazu kommt eine Spende von 1000 Euro an den Bezirksverein für soziale Rechtspflege in Konstanz. Sollte der 39-Jährige die Auflagen nicht einhalten, wird das Verfahren wieder aufgegriffen.