Aller guten Dinge sind drei. So hofft zumindest das Bauamt der Stadt, wenn es jetzt seinen neuen Entwurf eines Bebauungsplans für den Uferbereich südlich der Straße Zum Hecht in Nußdorf vorlegt, der in der heutigen Sitzung des Gemeinderates vorangebracht werden soll.

Der erste Anlauf für eine Bauleitplanung war am Einspruch des Regierungspräsidiums gescheitert, dem eine Ausweisung von Bebauungsbändern zu großzügig erschienen war. Worauf die Stadtplanung bei dem im Dezember 2017 beschlossenen zweiten Versuch auf abgegrenzte Baufenster zurückkam und das Nutzungspotenzial wieder restriktiver beurteilte.

Doch wurde die Rechnung ohne eine Grundstückseigentümerin gemacht, die mit einer Normenkontrollklage am Ende Erfolg hatte. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte die Planung für eine kontrollierte Entwicklung an dem privilegierten Standort im Oktober 2021 verworfen. Das Gericht erklärte den Bebauungsplan für nichtig und begründete sein Urteil mit „beachtlich gebliebenen Fehlern im Abwägungsvorgang“. Die Stadt habe den Landesentwicklungsplan von 2002 und den Schutz des Bodenseeufers zu ernst genommen, hieß es sinngemäß. Sie hatte den raumordnerischen Vorgaben des Landesentwicklungsplans zu stark Rechnung getragen. „Sehr überrascht“, war damals auch Oberbürgermeister Jan Zeitler von dem Urteil des VGH: „Man orientiert sich an den Zielen, die das Land vorgibt, und dann haben wir einen Abwägungsfehler gemacht.“

Nun Aufteilung in drei Zonen

Vor diesem Dilemma standen die Planer nun, nachdem der Gemeinderat im März 2022 zum dritten Mal einen Aufstellungsbeschluss gefasst hatte. „Wir haben uns noch einmal ganz neu auf den Weg gemacht“, erklärte Stadtplaner Florian Kohlmann im Bauausschuss. Das Plangebiet beginnt nun im Westen hinter der Kindertagesstätte und endet im Osten vor dem letzten Wohngebäude, da dies bereits im Landschaftsschutzgebiet gelegen ist.

Beim neuen Entwurf habe die Verwaltung drei Zonen festgesetzt, die unterschiedlich intensiv genutzt seien, erklärte Kohlmann. Ganz im Westen dominierten überdurchschnittlich große Grundstücke – teilweise mit mehr als tausend Quadratmetern. Die gewachsene einzeilige Bebauung werde jedoch „als bestimmendes städtebauliches Element aufgenommen und durch die Festsetzung von Baufenstern gesichert“. Konkret heißt dies, dass dort keine zweite Reihe aufgemacht werden soll, auch wenn die Grundstücksgröße dies hergäbe.

Das Gremium zeigte sich einverstanden mit dem Entwurf. Allerdings wollte Stadtrat Herbert Dreiseitl (LBU/Grüne) nicht einsehen, weshalb die Planung im beschleunigten Verfahren realisiert werden solle. Es handle sich um „ein hochsensibles Gebiet“, in dem „hochkarätige Leute“ wohnten. „Wir können es uns nicht leisten, noch einmal eine Runde drehen zu müssen.“ Das Gericht habe die Anwendung des Verfahrens ausdrücklich gut geheißen, hielt Florian Kohlmann entgegen. Zudem sei die städtebauliche Bearbeitung bei beiden Verfahren dieselbe. Und auch wenn beim kein dezidierter Umweltbericht erstellt werden müsse, so seien die Umweltbelange alle abzuarbeiten. Dies schien das Gremium zu überzeugen, das einstimmig sein Plazet erteilte.