Am 1.¦April dieses Jahres ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten. Davon profitiert nun ein junger Mann aus Salem, der sich vor dem Überlinger Amtsgericht Gericht für den Verkauf von acht Gramm Marihuana verantworten musste. Der Handel fand zwar bereits im September 2022 statt, für die Bemessung des Strafmaßes ist aber der Termin der Gerichtsverhandlung ausschlaggebend.
Richter von Kennel macht zu Beginn deutlich, dass damit der Besitz der Droge nicht strafbar ist – erlaubt sind mittlerweile bis zu 25 Gramm für den Eigenbedarf – und heute lediglich der Weiterverkauf behandelt werde, mit dem niedrigeren Strafmaß.
Angeklagter konsumiert selbst keine Drogen
Anfangs bestreitet der Angeklagte, der 2016 als Flüchtling nach Deutschland kam, die Tat. Er wird von einem Rechtsanwalt und einem Dolmetscher begleitet. Der Richter fragt nach: „Hand aufs Herz, wie sieht es aus mit dem eigenen Drogenkonsum?“ Der Angeklagte legt eine Packung mit Schmerzmitteln auf den Tisch. Das sei das Einzige, was er zurzeit nehme. Der 26-Jährige hatte vor Kurzem eine Operation und leidet unter Schmerzen. Das sei auch der Grund, warum er nicht mehr in der Spülküche eines Hotels arbeiten könne. Zurzeit besucht er einen Sprachkurs.
Chat belegt Beteiligung
Richter Alexander von Kennel weist den Angeklagten auf die erdrückende Beweislage hin. Der andere an dem Geschäft beteiligte Mann sei bereits rechtskräftig verurteilt und habe den Vornamen des Angeklagten genannt. Dazu gebe es einen dokumentierten Chatverlauf, der seine Beteiligung an dem Deal belege. „Ich mache Ihnen einen Vorschlag zur Güte“, fährt von Kennel fort. Er stellt eine Anpassung der Tagessätze für die Geldstrafe bei einem Geständnis in Aussicht.
Geständnis folgt nach Pause
Daraufhin bittet der Rechtsanwalt um eine kleine Pause, um sich mit seinem Mandanten zu besprechen. „Wir folgen dem Ratschlag des Gerichts und räumen die Straftat ein“, sagt er nach der Beratungspause.
Die Staatsanwältin fordert nach Abschluss der Beweisaufnahme unter Anwendung der neuen Gesetzeslage eine Strafe von 25 Tagessätzen à 10 Euro. Dabei wird dem Beschuldigten die bisherige Straffreiheit und das Geständnis zugutegehalten. Dem schließt sich der Richter vollumfänglich an. Zum Schluss hat der Angeklagte die Möglichkeit, sich noch einmal abschließend zu äußern. Ziemlich kleinlaut aber auch erleichtert entschuldigt sich der junge Mann und dankt für das Entgegenkommen.