Die steigenden Baukosten und die höheren Zinsen haben insgesamt zu einem Rückgang im Eigenheim- und Wohnungsbau geführt. Welche Konsequenzen hat dies für das neue Wohngebiet Südlich Härlen?

Bei Südlich Härlen handelt es sich um sehr attraktive Grundstücke, die wir auf Erbbaurechtsbasis an den Markt bringen werden. Wir verfolgen eigene Modelle mit dem Ziel, auch hier bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Aktuell sind wir noch nicht in der Vermarktung, erkennen aber ein Interesse an den Flächen.

Bundesweit gibt es im Baugewerbe eine Delle, in Überlingen nicht?

Überlingen ist sicherlich ein Sonderfall und hat nachweislich Bedarf an preisgedämpftem Wohnraum. Jetzt geht es darum, das richtige Modell zu finden, das wird sicherlich am Markt nachgefragt werden.

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Während des Wahlkampfes haben Sie mehrfach den Gemeinderat als Urheber von kritisierten Bebauungsplänen als die Verantwortlichen dargestellt. Aber gehört zur Wahrheit nicht auch, dass die Initialzündung jeweils von der Stadtverwaltung kommt?

Das Planungsrecht liegt bei der Stadt Überlingen. Sie wird bei der Ausübung der Planungshoheit vom Gemeinderat vertreten. Die Stadtplanung, also wir in der Stadtverwaltung, machen Vorschläge. Letzten Endes ist es Gegenstand einer Beschlussfassung im Gemeinderat, ob ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird oder nicht. Und klar ist der Oberbürgermeister derjenige, der die Tagesordnung aufstellt und die Themen in die politische Beratung einbringt. Aber letzten Endes hat er nur eine von 27 Stimmen. Hierzu der wichtige Hinweis: Die Stadtplanung dient der Allgemeinheit. Wenn die Stadtplanung Flächen für die Wohnbebauung erkennt, dann bringe ich sie in die politische Beratung ein. Deshalb ist es vermessen zu sagen, ein OB bestimme darüber, ob ein bestimmtes Bebauungsplan-Verfahren weiterverfolgt wird oder nicht. Das kann er gar nicht. Er hat nur eine von 27 Stimmen im Gemeinderat.

Geben Sie dem Ansinnen, einen Bürgerentscheid für Rauenstein Ost in Gang zu bringen, eine Chance?

Das hängt ein bisschen von der Antragstellung im Gemeinderat ab. Dazu bedarf es einer qualifizierten Mehrheit. Es wurde von einer Fraktion geäußert, dass man dieses Ansinnen verfolgen möchte. Ein Antrag dazu liegt mir noch nicht vor.

Nach einer Berechnung des Nabu ist die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Überlingen im Zeitraum 2000 bis 2021 um 151 Hektar angestiegen. Das statistische Landesamt schätzt, dass davon etwa die Hälfte versiegelt ist. Das ist nicht erst mit der Zunahme an Starkregenereignissen ein großes Thema geworden. Welche Schlüsse ziehen Sie aus solchen Zahlen?

Ich kenne die Zahl nicht. Der übergeordnete politische Wille lautet, dass wir eine Innenverdichtung vornehmen, statt weiter in die Fläche zu wachsen. Das gilt auch für Überlingen, obwohl wir Wohnbauschwerpunkt im Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben sind. Wir sind aufgefordert, Wohnraum zu schaffen, um die Wohnbedarfe abzudecken. Dass das mit der Versiegelung von Flächen einhergeht, ist offensichtlich. Zu den Starkregenereignissen sei angemerkt: Überlingen arbeitet an einer Klimaanpassungsstrategie. Es wird auch bauliche Maßnahmen geben, um Starkregenereignissen zu begegnen. Eines ist aber auch klar, nämlich dass im Zuge des Klimawandels diese Ereignisse stattfinden werden. Darauf müssen wir uns alle einstellen.

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Kann die Stadt noch Einfluss nehmen auf neue Grundsteuerbescheide? Sie trifft alteingesessene Bürger, die teils in einfacheren und sanierungsbedürftigen Häusern wohnen, das aber – historisch so geworden – in einer Luxuslage steht, besonders hart. Können sie auf Entgegenkommen der Stadt hoffen, oder was sagen Sie ihnen?

Als Kommune müssen wir eine Grundsteuerreform abbilden, die wir nicht erfunden haben. Wir haben verstanden und anerkennen es, dass es Unschärfen gibt im Einzelfall. Wir haben trotz noch nicht vollständig vorliegender Feststellungsbescheide den Hebesatz für die Grundsteuer gesenkt. Es gibt die Möglichkeit, über den Gutachterausschuss in Einzelgutachten die Bodenrichtwerte noch einmal auf eigene Initiative überprüfen zu lassen. Und es liegt an jedem Einzelnen, den Feststellungsbescheid, wenn er für sich Ungerechtigkeiten feststellt, auf dem Rechtsweg überprüfen zu lassen. In diesem Konstrukt gibt es Möglichkeiten, aber immer nur im Bereich des Einzelfalls.

Überlingen mit seiner extrem hohen Bandbreite an Bodenrichtwerten steckt in einer besonderen Lage. Wie beurteilen Sie im Allgemeinen die Lage nach der Steuerreform?

Richtig, wir bilden die ganze Bandbreite an Bodenrichtwerten ab. Sie sind den Kaufpreissammlungen der letzten Jahre geschuldet, mit immensen Beträgen, die für einzelne Grundstücke bezahlt wurden. So haben wir einige wenige extreme Einzelfälle. Unsere Kämmerei ist mit den Betroffenen im Gespräch, aber auch an die Gesetzeslage gebunden.