Kleingärtner Dr. Viktor Schlak, der auf brachliegenden Flächen der Stadt Überlingen Gemüse und Kartoffeln pflanzte und die Ernte bislang anderen zur Verfügung gestellt hatte, ist zwar hartnäckig, aber auch Realist. Insofern konnte den promovierten Naturwissenschaftler das Urteil von Richterin Christine Heßberger kaum überraschen. „Im Namen des Volkes“ untersagte sie Schlak mit ihrem Beschluss, auf den fraglichen Parzellen „jegliche Anpflanzungen“ vorzunehmen und drohte ihm bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro an, ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft. Die Höhe einer Strafe werde gegebenenfalls in einem eigenständigen Verfahren mit Beweisaufnahme festgesetzt.
Möglichkeit der Berufung wichtig
„Das war im Grunde zu erwarten“, erklärte Viktor Schlak nach der Verkündung. Die Richterin habe nach dem „puren Eigentumsrecht“ geurteilt und darüber hinaus überhaupt nichts berücksichtigt. „Wichtig ist, dass die Möglichkeit besteht, in die Berufung zu gehen“, sagte Schlak. Er werde sich dies sorgfältig überlegen, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage, die ein Jurist explizit in Frage gestellt hatte, und möglicherweise mit Blick auf ein im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten „Schikaneverbot“, das ein anderer Leser angesprochen hatte. Auch die Festsetzungen des Bundeskleingartengesetzes könnten eine Handhabe liefern, sagte er.
Ansonsten nahm er das Urteil wörtlich und erklärte schlitzohrig in aller Ruhe: „So weit ich das verstanden habe, ist ja nur verboten, dass ich Bohnensamen in die Erde stecke“, interpretierte Schlak es auf seine Weise: „Wenn das jemand anders tut und ich diese Gartenfläche pflegen kann, verstoße ich gegen kein Gerichtsurteil.“
Beschluss des Gemeinderats gegen Verpachtung gibt es nicht
Auf die Frage, wie es nun in der Kleingartenanlage weitergehe, sagte Schlak: „Das einfachste wäre, die Parzellen einfach wieder zu verpachten, wie dies vor 2012 auch der Fall gewesen war.“ Im Moment sei es so, dass die Stadt die Pächter, die ihre Parzelle aufgäben, zwinge „den Garten zu zerstören“, um dem Mietvertrag Genüge zu tun. Einen Beschluss des Gemeinderats gegen die Verpachtung gibt es nicht. Das Gremium sei, wie Oberbürgermeister Jan Zeitler in seiner „Erklärung des Sachverhalts aus Sicht der Stadt“ jetzt darstellte, „im Juli 2012 über die Unterbreitung eines Kompromissvorschlags an die Interessengemeinschaft der Kleingartenanlage“ informiert worden und, „dass von Seiten der Stadt Überlingen keine freien und freiwerdenden Gärten mehr verpachtet werden“.
Gespannt sei er, wie das mit der von OB Zeitler angekündigten Übernahme durch die Liste für Bürgerbeteiligung und Umweltschutz (LBU) laufen werde. Die LBU, die selbst von der Information überrascht worden war, habe mit ihm Kontakt aufgenommen, nachdem im SÜDKURIER darüber berichtet worden sei.
Schlak hat schon neue Ideen
„Ein richtig großer Spaß wäre es, den Landschaftspark St. Leonhard wiederaufleben zu lassen und weiter zu entwickeln“, schlägt Schlak der LBU schon mal vor. Dazu könnte aus seiner Sicht auch die Wirtschaftswiese westlich der Kapelle angepachtet und in eine „Blühwiese“ mit integrierten „Sommergärten“ umgewandelt werden, wie sie das Hofgut Rengoldshausen anbiete.