Viktor Schlak nahm das Urteil gegen ihn, das am Dienstag am Amtsgericht verkündet wurde, ohne Überraschung entgegen: „Die Richterin hat nach dem puren Eigentumsrecht geurteilt.“ Der Kleingärtner prüft nun, ob er beim Landgericht Konstanz in Berufung geht. Das Pflanzen auf unberechtigtem Grund will er vorläufig anderen überlassen, von der Pflege sei ja nicht die Rede gewesen.

Gemüse und Kartoffeln

Kleingärtner Viktor Schlak, der in der Anlage St. Leonhard schon zum dritten Mal auf brachliegenden Flächen der Stadt Gemüse und Kartoffeln pflanzte und die Ernte bislang anderen zur Verfügung gestellt hatte, ist zwar hartnäckig, aber auch Realist. Insofern konnte ihn das Urteil von Richterin Christine Heßberger am Amtsgericht Überlingen kaum überraschen, die schon bei der kurzen Verhandlung den Tenor zugunsten der Klägerin Stadt Überlingen klar angedeutet hatte.

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„Im Namen des Volkes“ untersagte sie nun Schlak mit ihrem Beschluss, auf den fraglichen Parzellen „jegliche Anpflanzungen“ vorzunehmen und drohte ihm bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an, ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft. Die Höhe der Strafe werde gegebenenfalls in einem eigenständigen Verfahren mit Beweisaufnahme festgesetzt.

Wie geht es weiter?

„Das war im Grunde zu erwarten“, erklärte Viktor Schlak zum Tenor des Urteils. Die Richterin habe nach dem „puren Eigentumsrecht“ geurteilt und darüber hinaus überhaupt nichts berücksichtigt. „Wichtig ist, dass die Möglichkeit besteht, in die Berufung zu gehen“, sagte Schlak. Er werde sich dies sorgfältig überlegen, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage, die ein Jurist explizit in Frage gestellt hatte, und möglicherweise mit Blick auf ein „Schikaneverbot“, das einer anderer SÜDKURIER-Leser in einem Leserbrief angesprochen hatte.

Der Schelm in Schlak

Ansonsten nahm er das Urteil wörtlich. „So weit ich das verstanden habe, ist ja nur verboten, dass ich Bohnensamen in die Erde stecke“, interpretierte Schlak das Urteil auf seine Weise: „Wenn das jemand anders tut und ich diese Gartenfläche pflegen kann, verstoße ich gegen kein Gerichtsurteil.“