Im Überlinger Rathaus war man schon länger informiert. Sipplingen würde am Wochenende zwischen 11 und 17 Uhr die öffentlichen Seezugänge sperren – und es war klar, dass das Folgen für Überlingen haben könnte. „Oberbürgermeister Zeitler steht in engem Austausch mit seinem Amtskollegen“, teilte Zeitlers Pressestelle dem SÜDKURIER mit. „Die Pläne für die Sperrung in Sipplingen waren uns seit einigen Tagen bekannt.“

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Vergleichbare freie Badestellen wie in Sipplingen oder Bodman gebe es in Überlingen nicht. Das Betreten des Sees ist an öffentlichen Flächen des Ufers erlaubt, wo es nicht explizit verboten ist. Sofern am Überlinger Ufer die Regelungen der Corona-Verordnung eingehalten werden, darf der See vom Ufer aus betreten werden, und das soll auch so bleiben.

Ist eine Sperrung des frei zugänglichen Ufers auch in Überlingen möglich?

Man nehme die Lage sehr ernst und beobachte sorgfältig die Entwicklung. „Eine Sperrung ist in Überlingen zum jetzigen Zeitpunkt nicht angedacht. Wir appellieren an die Vernunft jedes Einzelnen und hoffen, dass eine solche Maßnahme so nicht nötig sein wird.“

Wer sich so in den Grünflächen von Überlingen ausbreitet, macht das streng genommen illegal. Das Ablegen von Handtüchern in den Wiesen ...
Wer sich so in den Grünflächen von Überlingen ausbreitet, macht das streng genommen illegal. Das Ablegen von Handtüchern in den Wiesen gilt als „Lagern“, und das ist verboten. Auf den Paragraphen 25 der Überlinger Polizeiverordnung werden sich die Mitarbeiter des Ordnungsamts in den nächsten Tagen wohl öfter berufen, wenn es darum geht, größere Menschenamsammlungen zum Schutz vor Corona zu vermeiden. | Bild: Stef Manzini

Wie sensibilisiert man im Überlinger Rathaus ist, zeigt auch der Fall einer Verwaltungs-Mitarbeiterin, die mit einer nachweislich an Covid-19 erkrankten Person Kontakt hatte. Dies führte dazu, dass die für Mittwoch anberaumte Gemeinderatssitzung wenige Minuten vor Beginn abgesagt wurde.

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Welche Regeln für die Benutzung der freien Seezugänge gelten in Überlingen?

„Ein längerer Badeaufenthalt ist gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Überlingen nicht gestattet“, betont die Pressesprecherin. Grundsätzlich verboten ist das Baden zum Beispiel im Umkreis von Häfen und Landesstellen. Auch generell verboten ist in Überlingen „das Lagern auf öffentlichen Plätzen sowie in Grün- und Erholungsanlagen und insbesondere im Bereich der Uferpromenade“. Als „Lagern“ gilt „längeres Verweilen und Niederlassen“. Was das bedeutet, beschreibt die Pressestelle an einem Beispiel: So ist es verboten, ein Badetuch im Gras auszubreiten, weil das als Lagern gilt.

Beschwerden über Menschenmassen an Überlingens Ufer?

Mit Blick auf Corona und einem möglichen Gedränge gibt die städtische Pressestelle aktuell Entwarnung: „Ausuferndes Lagern wurde vonseiten unseres Gemeindevollzugsdienstes an den vergangenen Wochenenden nicht beobachtet.“

So dürfte niemand etwas dagegen haben: Ein Handtuch an der „Liebesinsel“ in Überlingen, nur bereitgelegt, um sich nach einem ...
So dürfte niemand etwas dagegen haben: Ein Handtuch an der „Liebesinsel“ in Überlingen, nur bereitgelegt, um sich nach einem erlaubten Gang ins Wasser abzutrocknen. | Bild: Stef Manzini

Ob sich die Besucheranzahl durch die Sperrung in Sipplingen erhöht? Dazu die Stadtverwaltung: „Das bleibt abzuwarten. Im Zuge ihrer üblichen Kontrollen wird der Gemeindevollzugsdienst der Stadt auch am Wochenende entlang des Seeufers präsent sein. Dabei wird er vom Polizeirevier Überlingen unterstützt.“

Wie und wo parken?

Die Stadt schaffte sich im vergangenen Jahr ein elektronisches Parkleitsystem an, das Daten sammelt, auswertet, und deshalb von Monat zu Monat besser funktionieren soll. Jetzt zeigt sich dann, wie gut es ist.

Die Stadtverwaltung ist zuversichtlich: „Sollten die Parkmöglichkeiten in Überlingen ausgelastet sein, wird dies an den Anzeigen des Parkleitsystems signalisiert, so dass weitere Besucher nicht auf unnötige Parkplatzsuche gehen müssen.“ Nachdem sich die Mehrzahl der Parkplätze im Westen befindet, sei eine verstärkte Besucherzahl aus Richtung Sipplingen für das Parkleitsystem kein Problem. „Sollten die Parkmöglichkeiten im Westen erschöpft sein, springt der Prismen-Wechsler auf der B 31 alt vor der Ausfahrt Brünnensbach um und weist auf das Parkhaus Mitte, den Parkplatz Zahnstraße und die Zimmerwiese hin. Sollten diese ebenfalls besetzt sein, springt der Prismen-Wechsler auf den P+R Parkplatz um.“

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Eigentlich eine Binsenweisheit, doch ist dieses Zitat der Stadtverwaltung eher als ein Appell an Autofahrer zu verstehen: „Ein Parkleitsystem kann nur gut funktionieren, wenn sich die Autofahrer auch leiten lassen. Insbesondere ortskundige Autofahrer sind daher aufgerufen, den Empfehlungen des Parkleitsystems zu folgen und nicht auf eigene Faust auf (unnötige) Parkplatzsuche zu gehen.“

Was tut die Stadt noch?

„Wir nehmen die aktuellen Situation sehr ernst, daher tagt auch der Krisenstab der Stadt Überlingen, der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), weiterhin regelmäßig“, betont Zeitlers Pressesprecherin. „Anhand der jeweils aktuellen Situation und des Infektionsgeschehens wird die Lage bewertet und entsprechend nötige Maßnahmen abgewogen und ergriffen – wie beispielsweise das Anbringen von großflächigen Bauzaunbannern und Plakaten, mit denen im gesamten Stadtgebiet und insbesondere an den beliebten Bereichen wie entlang der Promenade die weiterhin geltenden Regeln der Corona-Verordnung in Erinnerung gerufen werden.“