Weil er sich Zeit und Kilometer sparen will, dreht ein Mann mit seinem Auto mitten auf der B31 um. Der Hyundai-Fahrer hinter ihm kann eine Kollision trotz Vollbremsung nicht verhindern. Seinen Einspruch gegen den Strafbefehl nimmt der Unfallverursacher vor Gericht nun zurück.

Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung – so lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft. Weil der Angeklagte im April dieses Jahres im Kreisverkehr eine Ausfahrt zu früh genommen hatte, geriet er ungewollt in Richtung Stockach. Kurzerhand entschloss er sich daher bei Andelshofen zu einem Wendemanöver. Dabei habe er laut Staatsanwaltschaft übersehen, dass sich auf der Spur hinter ihm ein Auto näherte.

Dessen Fahrer konnte einen Unfall nicht verhindern und prallte trotz Vollbremsung in die Seite des wendenden BMW. Der Hyundai-Fahrer selbst habe sich dabei leicht verletzt, so die Staatsanwaltschaft weiter. An seinem Auto entstand ein Totalschaden in Höhe von 35.000 Euro. Der Angeklagte kam mit dem Schrecken davon.

Angeklagter gesteht seine Tat

Vor Gericht gibt der Mann den Tatvorwurf unumwunden zu. „Als ich auf die B31-alt gefahren bin, hab ich gemerkt, dass es die falsche Abzweigung war“, sagt der heute 89-Jährige. Statt bis zur nächsten Ausfahrt in Stockach weiterzufahren, hatte er sich für die riskante Alternative entschieden: „Da hatte ich die blödsinnige Idee, einen U-Turn zu machen“ – ein verbotenes Wendemanöver auf der viel befahrenen Bundesstraße.

Dennoch versucht der Angeklagte, die Schuld teilweise von sich zu weisen. Der 63-jährige Hyundai-Fahrer hätte die andere Spur nutzen können, merkt er an. Richter Alexander von Kennel entgegnet jedoch, dass auf der rechten Spur Autos gefahren seien, sodass dem Mann nur die Vollbremsung blieb.

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„Das ist schon eine Todsünde, die Sie begangen haben“, betont von Kennel. „Da kommt der Verkehr mit 120 Kilometern pro Stunde und plötzlich steht da ein Auto quer.“ Der 89-Jährige habe andere damit „massiv gefährdet“. In einer Mischung aus Reue und Unverständnis erwidert der Angeklagte: „Das habe ich ja auch nie verleugnet. Aber ich habe natürlich nicht damit gerechnet, dass ich auf der Überholspur überholt werde.“

Mann hatte Einspruch eingelegt

Gegen den ursprünglichen Strafbefehl von 40 Tagessätzen à 40 Euro hatte der Angeklagte zuvor Einspruch erhoben. „Ich bin 67 Jahre Auto gefahren, ohne einen Unfall zu verursachen“, rechtfertigt er sich. „Das zeigt, dass ich kein rücksichtsloser Fahrer bin.“ Dafür findet der Richter klare Worte: „Aber in der Situation waren Sie es eben.“ Schließlich rät von Kennel dem Mann eindrücklich, den Einspruch zurückzunehmen. „Sonst wird das teuer für Sie.“

Nach mehreren Mahnungen seitens des Gerichts zeigt sich der Angeklagte letztlich einsichtig und zieht seinen Einspruch zurück. Damit bleibt es bei der ursprünglich angesetzten Strafe von 1600 Euro. Zudem bleibt es für den 89-Jährigen bei einem Fahrverbot.