Nahezu zehn Jahre beschäftigt die Zukunft des Eckgebäudes Krummebergstraße 32, das zugleich die Gradebergstraße nach oben abschließt, nicht nur die städtischen Gremien, sondern immer wieder auch Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere weil die Wohnungen in dem Haus, das Eigentum der Spital- und Spendfonds ist, seit langem weitgehend leer stehen und nicht genutzt werden. Gebaut worden ist das Haus vermutlich um das Jahr 1446.
Die Verwaltung hatte nach Anfragen bislang zum einen auf den dringenden Sanierungsbedarf verwiesen, zum anderen auf die Eigenschaft des Gebäudes als Kulturdenkmal, das gerade die erforderlichen zeitgemäßen Umbauten erschwere.
Haus soll kein Kulturdenkmal mehr sein
Trotz intensiver Suche habe sich deshalb auch kein Planungsbüro finden lassen, hieß es vom Amt in früheren Jahren mehrfach, das sich an das schwierige Thema heranwage. Dies könnte sich vielleicht bald ändern. Denn wie Baubürgermeister Thomas Kölschbach jetzt im Ausschuss für Bauen, Technik und Verkehr (ABTV) erstmals mitteilte, wolle das Landesamt für Denkmalschutz den Status des Gebäudes als Kulturdenkmal nicht aufrechterhalten und nannte dies eine „erfreuliche Mitteilung“.
Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Zukunft des Hauses in dieser markanten Lage mittlerweile längst zu einer Hängepartie geworden war.
Sanierung war mehrfach Thema
Bereits im Haushalt 2018 hatte der Spital- und Spendfonds insgesamt eine Million Euro für „umfassende Sanierungsmaßnahmen am spitälischen Gebäude Krummerbergstraße 32“ eingeplant hatte, wie es in der Beschlussvorlage vom Januar 2018 hieß. „Die konkrete Umsetzung ist an bevorstehende Termine geknüpft, in denen eine Zusammenarbeit mit einer privaten Firma (Erfahrung im Bereich Sanierung Denkmalschutz) abgeprüft wird“, erklärte die Verwaltung damals: „Sobald hier Ergebnisse vorliegen werden wir in den entsprechenden Gremien darüber berichten.“
Doch daraus wurde bislang nichts. Die angekündigten Berichte beschränkten sich auf pessimistische Aussagen und enttäuschte Hoffnungen nach Anfragen aus der Bürgerschaft und aus dem Gemeinderat.

Optionen erweitern sich durch neue Entscheidung
Wie vor vier Jahren im Februar 2020, als sich wieder einmal ein Bürger „zum Sachstand und den Planungen zur Sanierung der Krummebergstraße 32“ erkundigt hatte. „Der Oberbürgermeister informiert, dass das Gebäude in der Krummebergstraße 32 denkmalgeschützt ist und im Eigentum des Spital- und Spendfonds Überlingen steht“, heißt es in der Niederschrift zur damaligen Sitzung. Der Denkmalschutz habe „Aufbrüche erlaubt und die Sanierung benötigt daher längere Zeiträume als gewohnt.“ Die einzelne Verwendung der Wohnungen werde zu einem späteren Zeitpunkt spitälisch beraten. „Es bestehen vereinzelte sanierungsbedürftige Leerstände, bei denen eine Generalsanierung bis zur Wiedervermietung ansteht.“
Das ist der Grund für die Streichung
Daran hatte sich bis zuletzt im Grunde nichts geändert. Die neue Bewertung durch den Denkmalschutz auf Anfrage der Verwaltung erweitert nun die Optionen in mehreren Richtungen. Als deren Quintessenz bezeichnete Baubürgermeister Thomas Kölschbach, dass aufgrund von zahlreichen baulichen Veränderungen und dem daraus resultierenden „Mangel an Originalität“ kein weiteres öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung des Schutzstatus und damit des Gebäudes an sich bestehe. Deshalb werde es aus der Liste der Kulturdenkmäler gestrichen.
Auch ein Abriss ist jetzt möglich
Der Spital- und Spendfonds könne jetzt freier über die Zukunft der Immobilie beraten und entscheiden. Unabhängig davon, ob eine Modernisierung des Bestands angestrebt werde, oder ob man an einen Abriss in Erwägung ziehe. Kölschbach antizipierte gleich mögliche Bedenken und wies darauf, dass auch bei einem Neubau in dem geschichtsträchtigen Umfeld – wie dem benachbarten Reichlin-von-Meldegg-Haus mit dem städtischen Museum – „viel zu beachten“ sei. Insbesondere müsse ein Neubau den aktuellen Festsetzungen der Altstadtsatzung genügen und sich in das Umfeld einfügen.
Auch was die künftige Nutzung angeht, sah Stadträtin Bernadette Siemensmeyer gleich mehr Möglichkeiten. Egal ob Sanierung oder Neubau könne man das Vorhaben mit einer „Konzeptvergabe“ kombinieren, schlug sie vor, die zum Beispiel eine flexible moderne Wohnanlage in Gemeinschaftseigentum in Aussicht stellen könne.