Der Gemeinderat Albbruck stimmte in seiner jüngsten Sitzung der Durchführung der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen zur Kläranlage Albbruck in der vom Abwasserzweckverband vorgestellten Planung zu. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme sind auf 16,5 Millionen Euro veranschlagt.

Inzwischen wurden auch die anteiligen Beiträge zur Vergabe von den übrigen Verbandsgemeinden, Görwihl und Dogern, abgesegnet. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat, dem Abwasserzweckverband uneingeschränkte Vollmacht zu erteilen, Entscheidungen im Zusammenhang mit den weiter anstehenden Vergaben von Bau- und Dienstleistungen zu treffen. Dabei müssen, so wurde in der Sitzung klargestellt, die einzelnen Gewerke europaweit ausgeschrieben werden. So wurden bereits die Rohbauarbeiten für das Technikgebäude EU-weit ausgeschrieben, das niedrigste Angebot lag bei 666.632 Euro, vergleichsweise günstig, denn im Kostenvoranschlag waren 828.000 Euro angesetzt. Die gesamten Sanierungs- und Erweiterungskosten sind aufgeteilt auf vier Jahre. Die Beträge müssen im Haushalt der Gemeinde berücksichtigt und in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt werden. Um den Überblick zu behalten, schlug die Gemeindeverwaltung vor, den jeweiligen Kostenstand im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatung im Detail zu erläutern.

Vorgeschlagen ist auch, den Gemeinderäten, welche die Gemeinde bei der Verbandsversammlung vertreten, die uneingeschränkte Vollmacht zu erteilen, jeweils weisungsfrei die Arbeiten an den Unternehmer mit dem annehmbarsten Angebot zu vergeben. Im Weiteren ist geplant, dass der Verbandsvorsitzende, also der Albbrucker Bürgermeister Stefan Kaiser, in der nächsten Verbandsversammlung den Vorschlag einbringt, einen Beschluss festzulegen, wonach der Verbandsvorsitzende Vollmacht erhält, Arbeiten bis zu 500.000 Euro eigenständig zu vergeben. Weiter soll der Vorschlag eingebracht werden, dass der Verbandsvorsitzende, in Absprache mit den Bürgermeistern aus Dogern und Görwihl, auch Aufträge bis zu 800.000 Euro vergeben kann.

Diese Vorgabe setze jedoch voraus, so Hauptamtsleiter Ralf Kuhlmey, dass die Vergabe an den Unternehmer mit dem annehmbarsten Angebot ohne rechtliche Bedenken erfolgen kann. Durch die EU-weite Ausschreibung werde das Vergabeprozedere aber schon allein aus terminlichen Vorgaben um mehrere Wochen verlängert. Laut Vergabe- und Vertragsordnung sollte aber die Bindefrist für Angebote maximal nur vier Wochen betragen, was bei einer EU-weiten Ausschreibung jedoch nicht umsetzbar sei. Ziel müsse es daher sein, die Vergabe der Gewerke rechtskonform durchzuführen, jedoch den Vergabezeitraum auf ein Minimum zu beschränken.

Diese Regelungen trafen auf Protest: Franz Brüstle (FWV) verwies auf die Höhe der Kosten und sagte: „Wir sollen zustimmen und bezahlen, obwohl wir in Zukunft kein Mitspracherecht bei den Entscheidungen und die Kostenentwicklung haben?“ Grundsätzlich alles abzugeben, könne er nicht für richtig halten. Bürgermeister Kaiser, der online zugeschaltet war, meinte dazu, er könne die Einwände verstehen, aber anders sei es nicht möglich, die Bauarbeiten rechtskonform abzuwickeln. Gegen die Stimme von Brüstle stimmte der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag zu.