Wegen Sozialleistungsbetrugs ist ein in Pfullendorf lebender 34-Jähriger vom Amtsgericht Sigmaringen zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Amtsrichterin Katharina Heinzelmann gewährte ihm keine Strafaussetzung, da er mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Den Betrugsvorwurf, vom Jobcenter Sigmaringen widerrechtlich 1756 Euro bezogen zu haben, vermochte der Mann nicht zu entkräften. Diese Summe hatte der beim Jobcenter als arbeitslos gemeldete Mann in der Zeitspanne von März bis Ende April 2024 bezogen, obgleich er seit Anfang Februar bei einer Firma in Krauchenwies als Handwerker beschäftigt war. Der Angeklagte trat in der Verhandlung unkooperativ auf und erklärte, er wolle weder zu seiner Person noch zu seinen Vermögensverhältnissen oder zum Tatbestand Angaben machen. Weil, wie er betonte, „eh alles verstunken und erlogen“ sei.

Beschuldigter unterstellt Jobcenter einen Fehler gemacht zu haben

Sein als Zeuge geladener Ex-Chef sagte zwar, er habe mehrfach gegenüber dem Jobcenter versucht, im Beisein seines Mitarbeiters dessen Beschäftigungsverhältnis zu melden. Dies wohl aber erst Mitte April 2024 und in Reaktion auf Geldrückforderungen des Jobcenters, das den Betrug längst bemerkt hatte. Fehl schlug auch der Versuch des Angeklagten, dem Jobcenter einen „gemachten Fehler“ zu unterstellen und sich selbst in Unschuld zu wähnen, schließlich könne er nichts für die weitere Zahlung von Leistungen. Diese These vertrat er gegenüber einem Zöllner, der mit der Anzeige des Jobcenters beschäftigt war, und dem Gericht berichtete, wie er den Sachverhalt recherchierte und sich auch mit dem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt hat. Aussagen einer mit dem Fall betrauten Sachbearbeiterin des Jobcenters ergaben, dass die Forderung der Rückzahlung „immer noch offen“ sei, es zu keinem Zeitpunkt einen persönlichen Kontakt gegeben habe. Im Übrigen habe der Mann schon im Dezember 2023 zu Unrecht Sozialleistungen bezogen.

Beschuldigter hat 15.000 Euro Schulden

Der dem Angeklagten zugeteilte Bewährungshelfer sprach vor Gericht darüber, dass es für ihn vordergründig galt, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. „Wir waren auf einem guten Weg, seit Anfang dieses Jahres ist es schwieriger geworden!“ Dessen originäres Problem seien viele Altlasten: So habe er durch Geldpfändungen von seinem Konto das Vertrauen in gewisse Institutionen verloren, trage eine Schuldenlast von 15.000 Euro. Eine Schuldenberatung habe bisher nicht stattgefunden. Sein Klient, der sich Ende 2023 in einem Fachklinikum therapeutisch behandeln ließ und wegen seiner Delikte den Wohnort nach Pfullendorf verlegte, fühle sich prinzipiell ungerecht behandelt. Aktuell komme er angeordneten Urinkontrollen nicht mehr nach. Wegen seines Leistungsabfalls habe er wieder seinen Job verloren, sei positiv auf Opiate und gerauchtes Heroin getestet worden. Dessen ausgetüfteltes Cannabis-Konzept diene nur dazu, weiter konsumieren zu können. Neuerdings tendiere der Mann zu rechtspopulistischen Positionen.

Acht Eintragungen im Strafregister seit 2012

Die Staatsanwältin sah die Anklagepunkte als „vollumfänglich bestätigt“ an: „Sie haben laut Bewilligungsbescheid die Veränderungen unverzüglich mitzuteilen. Es gibt keinen Anhaltspunkt für ihre Behauptung von verstunken und erlogen. Sie sind ein Bewährungsbrecher!“ Die Staatsanwältin bezog sich auf die acht Eintragungen im Strafregister seit 2012 – hauptsächlich wegen Diebstahls, auch wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Bei den Urteilen hätten sich die Brüche von Bewährungsauflagen stets wiederholt. Vermerkt worden war auch dessen Alkohol- und Drogenproblem. Sie plädierte angesichts der prekären finanziellen Verhältnisse des Angeklagten und der schlechten Sozialprognose dafür, dass eine Freiheitsstrafe unerlässlich sei und diese nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Richterin sieht derzeit keine positive Sozialprognose

„Sie müssen jetzt ins Gefängnis. Jobtechnisch und familiär sieht es nicht gut für Sie aus, es besteht auch keine positive Kriminalprognose und sie haben eine schwelende Suchtproblematik. Nun sind sie am Zug“, riet ihm die Richterin wie zuvor schon die Staatsanwältin, über einen Einspruch möglicherweise vor dem Landgericht Hechingen ein milderes Urteil erwirken zu können.