Das hatte Staatsanwalt Christoph Jauer noch nie erlebt: ein Angeklagter, der mitten in der Gerichtsverhandlung unter wütendem Protest („Ich betrete nie wieder einen deutschen Gerichtssaal!“) den Raum verlässt. Pech für den 59-jährigen Angeklagten, denn somit wird sein Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen und der Strafbefehl gültig. Dieser hatte sich auf eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro belaufen. Angeklagt worden war er wegen des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und wegen Beleidigung in drei Fällen.
Hat der 59-Jährige die Trennung von seiner Freundin, mit der er 31 Jahre lang zusammen war, nicht verwunden? Er war damals trotz des Verbotes, sich seiner Ex-Freundin weniger als 120 Meter zu nähern, in ihre Boutique gegangen. „Diese Frau, die ich 31 Jahre geliebt habe, wollte dieses Gewaltschutzgesetz nicht, sie hat diesen Antrag gestellt, weil sie gezwungen wurde“, er habe nur gewollt, dass sie endlich die Wahrheit sage, er liebe diese Frau.
Eine Arbeitskollegin habe damals die Polizei gerufen, dabei habe er die Ex-Freundin nur beschützen wollen. Er müsse mit bestimmten Sachen abschließen, ermahnte der Richter den 59-Jährigen als der Angeklagte für einen Augenblick von seinen Schimpftiraden abließ. „Diese Frau hat Ihnen den Laufpass gegeben.“ In drei Fällen hatte der Angeklagte einen Richter und einen Staatsanwalt sowie mehrere Polizisten beleidigt. Er hatte an die Staatsanwaltschaft in Freiburg und Karlsruhe geschrieben und die Beamten unter anderem als korrupt bezeichnet.
Sie seien alle gekauft, und besonders in Bad Säckingen gebe es eine kriminelle Vereinigung. Er werde seit Jahren fertiggemacht. Er werde dafür sorgen, dass jeder Richter, der jetzt noch lüge, entlassen werde. Er klage diesen Rechtsstaat an. „Auch Sie sind dann dran“, wandte er sich an den vorsitzenden Richter, bevor er wutschnaubend seine Sachen packte und verschwand.