Er habe es aus politischen Motiven getan, hatte der grüne Gemeinderatskandidat damals der Polizei gegenüber geäußert, die ihn beim Herunterreißen eines Plakats der SPD erwischt hatte. Dabei war ein Schaden von 60 Euro entstanden. Jetzt, im Gerichtssaal in Bad Säckingen, erklärte er, es sei eine Dummheit und sein Alkoholpegel nach einer vorangegangenen Feier nicht unerheblich gewesen. Richter Rupert Stork vom Amtsgericht Bad Säckingen verurteilte den 24-jährigen Studenten wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 20 Euro.
Der Strafbefehl hatte sich auf 1350 Euro belaufen. Verteidiger Frank van Veen hatte für eine Einstellung des Verfahrens oder wahlweise eine geringe Geldstrafe plädiert. Dazu stellte er einen Antrag auf Verwarnung mit Strafvorbehalt. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Christoph Jauer, hatte sich für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 25 Euro ausgesprochen.
Der 24-Jährige soll im Mai 2019, kurz vor den Wahlen, ein Plakat der SPD zerfetzt haben. Er habe damals gesehen, dass etliche Plakate seiner Partei, der Grünen, beschädigt worden seien, und sei ausgerastet. Im Nachhinein wisse er nicht, warum er das getan habe. Er habe sich gefragt, warum gerade die Plakate der Grünen, die er selbst angebracht hatte, zerstört worden seien. Er habe sich dann bei der betroffenen Partei entschuldigt und angeboten, den Schaden zu regulieren, bis jetzt aber keine Antwort bekommen. Der Angeklagte habe die Tat eingeräumt, erklärte der Staatsanwalt. Er habe von politischen Motiven berichtet, die er jetzt verneint habe. Politische Gründe seien wenig plausibel, da der Angeklagte selbst politisch aktiv sei. Wahrscheinlicher sei, dass dieser sich über die eigenen beschädigten Plakate geärgert habe.
„Das Verfahren scheint mir überzogen“, hielt van Veen dagegen. Natürlich gehe es nicht, die Plakate einer anderen Partei zu entfernen, aber er sehe hier keine kriminelle Energie. Das sei eine Dummheit gewesen, die man nicht strafrechtlich verfolgen müsse. „Der Angeklagte wurde auf frischer Tat ertappt. Damals sei er angeblich politisch motiviert gewesen, jetzt sagt er aus, das sei eine Dummheit gewesen“, erklärte der Richter. Es sei wohl eher Letzteres, so Stork. Das Ganze sei damals an die Öffentlichkeit gedrungen und eigentlich sei er damit schon genug bestraft. Aus Gründen der allgemeinen Prävention müsse aber eine Sanktion verhängt werden, gab Stork an.