Drei Wochen vor dem Wahltag steht der Straßenwahlkampf in voller Blüte: Kaum ein Laternenmast in der Region ist derzeit ohne Wahlwerbung – und das, obwohl die meisten Parteien den Wahlkampf zur Europawahl auf Sparflamme kochen und für die Kommunalwahlen ganz auf Plakate verzichten. Wie bei jeder Wahl zeigt der Wahlkampf aber nun auch seine Schattenseiten: Heimliche Polit-Aktivisten, die im Dunkeln Wahlplakate bemalen oder zerstören.
Gibt es mehr Vandalismus als bei früheren Wahlen?
Wie Polizeisprecher Mathias Albicker mitteilt, wurden in den vergangenen zwei Wochen knapp 50 Plakate im Stadtgebiet von Bad Säckingen und Wehr, aber auch in Murg und Rickenbach abgerissen. Betroffen davon war davon hauptsächlich die AfD, die in der Region nicht nur die meisten Plakate aufgehängt hat, sondern auch schon sehr früh damit begonnen hatte. Eine außergewöhnliche Häufung sei dies aber nicht, so Albicker. „Praktisch bei jeder Wahl gibt es Vorfälle, dass Plakate beschmiert, angezündet oder entfernt werden“, so Albicker. Ob auch andere Parteien von Vandalismus betroffen seien, kann er nicht sagen, möglicherweise werde nicht jeder Fall bei der Polizei gemeldet. „Die AfD bringt ihre Fälle konsequent zur Anzeige“, so Albicker.
Welche Strafen drohen bei Wahlkampf-Schmierereien?
Werden Plakate-Zerstörer erwischt, drohen ihnen Geldstrafen oder sogar bis zu zwei Jahre Haft wegen Sachbeschädigung. „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“, heißt es im Strafgesetzbuch. Wird ein Wahlplakat mit verfassungsfeindlichen Symbolen beschmiert, sind sogar bis zu drei Jahre Haft als Strafe möglich. Das Abhängen und Entfernen von Plakaten kann sogar noch härter bestraft werden: Für den Diebstahl nennt das Strafgesetzbuch als Höchststrafe bis zu fünf Jahre Haft.
Welche Regeln gibt es für die Parteien?
Wie der Leiter des Bad Säckinger Ordnungsamts Markus Haag auf Anfrage unserer Zeitung erklärt, muss auch das Plakatieren vor der Wahl genehmigt werden. Im Gegensatz zu gewerblichen Plakaten sei die Erlaubnis für Wahlplakate von Parteien und Vereinigungen aber kostenfrei. Auch die für kommerzielle Anbieter verpflichtende amtliche Genehmigungsplakette müssen die Wahlplakette nicht aufweisen. Jede an der Wahl teilnehmende Vereinigung – bei der Europawahl sind es immerhin über 40 Parteien! – könne einen Antrag stellen, und sei nach erteilter Genehmigung prinzipiell völlig frei, wo und wieviele Plakate die Gruppierung aufhängt.
Wie viele Plakate dürfen die Parteien aufhängen?
Eine zahlenmäßige Begrenzung gibt es in Bad Säckingen nämlich nicht. Allerdings seien nach Auswüchsen bei früheren Wahlen die Regeln auch in Bad Säckingen etwas verschärft worden: „Jede Partei darf ihre Plakate nur an jedem dritten Laternenmast anbringen“, so Haag. Mit dieser Auflage soll die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb garantiert werden, und verhindert werden, dass sich eine einzige Partei alle Laternen entlang der begehrten Bundesstraße sichert. Eine Obergrenze gibt es aber nicht. „Theoretisch könnten es einige hundert sein“, so Markus Haag mit Blick auf die vielen kleineren Seitenstraßen in den Wohngebieten. Andere Städten und Gemeinden handhabten dies aber völlig unterschiedlich und begrenzten die absolute Zahl der Wahlplakate, weiß Haag. Dies gilt in Bad Säckingen nur für die Großplakate: Nur an einigen wenigen Standorten entlang der Bundesstraße ist diese Werbeform erlaubt.
Kann sich ein Anwohner dagegen wehren, wenn vor seinem Haus ein Plakat aufgehängt wird?
„Nein, Plakate auf öffentlichem Boden muss jeder erdulden“, so Haag. Theoretisch sei nur dann ein Einspruch denkbar, wenn sich die Straßenlaterne auf einem privaten Grundstück befindet. Einfach abhängen sollte man das Plakat aber auch in diesem Fall nicht, denn dies könnte als Sachbeschädigung oder gar als Diebstahl gewertet werden.
Darf ich ein Plakat einfach umdrehen?
In der Grauzone der Legalität bewegen sich Personen, die in Großstädten damit begonnen haben, Plakate abzuhängen und mit der Rückseite nach vorne wieder aufzuhängen. Nach dem reinen Wortlaut des Gesetzes handelt es sich dabei nämlich um keine Sachbeschädigung – allerdings gibt es hierzu noch kein einschlägiges Gerichtsurteil. Im Kreis Waldshut habe er von solchen Aktionen bislang nichts gehört, so Polizeisprecher Mathias Albicker.
Wie lange dürfen Wahlplakate hängen?
In Bad Säckingen dürfen Wahlplakate frühestens acht Wochen vor der Wahl aufgehängt werden. Nach dem Wahltag müssen sie zügig wieder entfernt werden. Laut Markus Haag wurde den Parteien eine Frist bis zum 27. Mai gesetzt, also am Tag nach der Wahl. Sollten nach einer weiteren Fristsetzung immer noch Plakate hängen bleiben, entfernt die Stadt die Plakate selbst, stellt die Kosten hierfür aber der jeweiligen Parteien in Rechnung.
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