Ein 27-Jähriger aus dem Kreisgebiet ist vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen wegen Computerbetrugs (§263a Strafgesetzbuch) zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mitarbeiter eines Finanzdienstleisters hatte laut Staatsanwaltschaft das Datenverarbeitungsprogramm seines Arbeitgebers präzise und planvoll zu seinen Gunsten beeinflusst.
Bevor die Bank es bemerkt sind schon 20 000 Euro ausgegeben
Knapp eine Million Euro –bei der vollen Million hätte eine Sperre gegriffen – hatte der 27-Jährige auf eigene Konten transferiert. Knapp 20 000 Euro davon hatte er ausgegeben, bevor die Bank den Vorfall bemerkte und die entsprechenden Konten sperrte. Der 27-Jährige muss neben der Haftstrafe außerdem der Bank den entstandenen Schaden ersetzen und trägt die Verfahrenskosten.
Die Tat ereignete sich Anfang April dieses Jahres, einen Tag bevor das betreffende Geldinstitut einen Betriebsausflug machte. In 173 Teilüberweisungen hatte der Angeklagte die knappe Million auf eigene Konten transferiert. Anschließend flog er nach Las Vegas. Dort hat er laut Staatsanwaltschaft in Casinos gespielt und Einkäufe getätigt. Nach fünf Tagen kehrte er nach Deutschland zurück und stellte sich der Polizei.
Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass er nur zurückgekehrt war, weil er nach der Sperrung seiner Konten keinen Zugriff mehr auf das Geld hatte. Der Angeklagte selbst hatte während der Verhandlung sein Tun mehrmals als Ausdruck einer Verwirrung geschildert und entschuldigte sich in seinem Schlusswort für seine Tat.
Gutachter sieht keine Psychose
Vor einigen Jahren hat der Angeklagte Drogen genommen und ein Attest bestätigte ihm damals psychische Beeinträchtigungen. Als „Vergangenheit“ wertete sie der Arzt Christoph Bielitz vom Sigma Zentrum in Bad Säckingen. Er trat in der Verhandlung als Gutachter auf und bescheinigte dem Angeklagten eine unstetige, unreife Persönlichkeit, die aber volle Einsichtfähigkeit in ihr Tun hätte. Es sei eine lange vorbereitete Tat nach einem ausgeklügelten Plan gewesen. Der Gutachter sah keine Hinweise auf psychotische Phänomene.
Besessen von der Idee, eine Million zu haben
Die Verteidigung hatte auf eine Strafe auf Bewährung plädiert. Sie sah gute soziale Prognosen für den Angeklagten, der wieder arbeiten wolle und sich entschuldigt hätte. Der Angeklagte sei eine unreife, durch den Drogenkonsum in seiner Entwicklung beeinträchtigte Persönlichkeit, die von der Idee besessen gewesen wäre, sich eine Million Euro zu beschaffen und eine Sicherheitslücke im System der betreffenden Bank entdeckt und ausgenutzt hätte, hieß es seitens der Verteidigung.
Die Urteilsbegründung
„Wir nehmen ihnen den Traum von viel Geld ab, aber dadurch ist ihre Schuldfähigkeit nicht beeinträchtigt“, sagte Richterin Maria Goj in ihrer Urteilsverkündigung. Sie hob hervor, dass es nicht das Verdienst des Angeklagten gewesen sei, dass der Schaden für die Bank überschaubar geblieben sei. Als strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte sich selbst gestellt hatte und voll geständig war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten als angemessen angesehen.