- Welche Veränderungen sind zu erwarten? Erst nächstes Jahr wird das Land konkrete Beschlüsse zur Neuregelung fassen. Die Kreise und Gemeinden sind allerdings schon jetzt dabei, die Umstrukturierungen vorzubereiten. Laut Peter Weiß gebe es einige Anhaltspunkte, wohin der Weg führen werde: So zeichnet sich insbesondere eine Berechnung auf Basis von Bodenrichtwerten ab. Dabei soll der tatsächliche Flächenwert ermittelt und alle zwei Jahre neu bewertet werden. Bad Säckingen ist in Sachen Bodenrichtwerten bereits sehr weit und kann parzellenscharfe Berechnungen für das Zuständigkeitsgebiet vorweisen.
- Wie sollen die neuen Strukturen aussehen? Neu ist, dass es eine gemeindeübergreifende Instanz zur Ermittlung der Bodenrichtwerte geben soll. Konkret sollen im Landkreis zwei Geschäftsstellen mit jeweils vier hauptamtlichen Mitarbeitern geschaffen werden, die den West- und den Ostteil des Kreises abdecken. Die B500 stellt dabei die Trennungslinie dar. Hintergrund ist, dass 1000 tatsächliche Kaufabschlüsse zugrunde gelegt werden müssen, um rechtssichere Werte zu berechnen. Das könne keine Gemeinde im Kreis alleine vorweisen. Die bisherigen Gutachterausschüsse sollen allenfalls in deutlich abgespeckter Form erhalten bleiben.
- Welche Aufgaben haben die Geschäftsstellen? Die Geschäftsstellen sollen in Bad Säckingen und Waldshut angesiedelt werden. Die Bad Säckinger Geschäftsstelle soll mit ihrer Expertise 17 Kommunen betreuen und wie die bisherigen Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten erstellen sowie die Bodenrichtwerte ermitteln. Basis hierfür soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung sein. Das Ganze soll nicht nur durch Gutachtergebühren Einnahmen generieren, sondern durch Gemeindeumlagen finanziert werden. Laut Peter Weiß ist ein Satz von 3,50 Euro pro Bürger vorgesehen. Erste Aufgabe soll demnach sein, eine einheitliche Datenerhebung für alle 17 Gemeinden vorzunehmen.
- Welche Probleme gibt es noch zu klären? Noch sind viele Details ungeklärt, etwa was die Beseitigung von Hindernissen bei der Erhebung von Gebühren anbelangt, was eigentlich Aufgabe der jeweiligen Gemeinde ist. Erfahrungswerte gibt es allenfalls aus Landkreisen, in denen die Vorbereitungen bereits weiter gediehen sind. Diese stehen aber den Verantwortlichen im Kreis Waldshut mit Rat und Tat zur Seite, so Weiß. Kein leichtes Unterfangen dürfte nach Einschätzung von Peter Weiß die Personalfindung sein, denn benötigt werden mindestens zwei gut qualifizierte Fachleute des gehobenen Dienstes und zwei Sachbearbeiter. Zu erwarten ist hier ein Konkurrenzkampf zwischen den Kommunen, wenn die Neustrukturierung erst einmal überall zum Tragen kommt.
- Wie sieht der Zeitrahmen aus? Wie so oft drängt die Zeit. Bis 2024 muss die Neuregelung umgesetzt sein, ansonsten sind ab dem Folgejahr die Grundsteuerbescheide ungültig. Im Fall von Bad Säckingen würde dies einen Einnahmeausfall von vier Millionen Euro bedeuten, wie Bürgermeister Alexander Guhl erklärt: „Die Grundsteuer stellt nach der Gewerbesteuer unsere wichtigste und verlässlichste Einnahmequelle dar.“ Die Stadt habe also – wie im übrigen alle Kommunen im Kreis – ein vitales Interesse daran, dass die Neuregelung zeitnah umgesetzt werde. Vorgesehen ist, dass die Gutachtergeschäftsstellen schon nächstes Jahr ihre Arbeit aufnehmen.