Mit dem mittlerweile gescheiterten Immobilienprojekt eines Investors im Gebäude der früheren Hochrhein-Eggberg-Klinik (HEK) beschäftigt sich derzeit das Amtsgericht Bad Säckingen. Die 73-jährige Lebensgefährtin des damaligen Investors sieht sich dem Vorwurf des 25-fachen Betrugs ausgesetzt.

Sie sei am Ende ihrer Kräfte, ließ die Angeklagte in ihrer Stellungnahme verkünden. Ebenso sei sie in keiner der ihr vorgeworfenen Fälle schuldig. Staatsanwalt Rubin sieht das etwas anders: Er beschuldigt die 73-Jährige zusammen mit ihrem mittlerweile verstorbenen Lebensgefährten für geplante Seniorenwohnungen Reservierungsgebühren in Höhe von insgesamt 158.800 Euro eingefordert und nicht mehr zurückgezahlt zu haben. Außerdem soll sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht haben.

Gebäude mit bewegter Geschichte

Rückblende: Im August 2014 erwarb die Immobilienverwaltungsfirma der Angeklagten das Gebäude der früheren HEK in der Bergseestraße. Von Seiten des Investors gab es große Pläne. Die alten Klinikzimmer sollten zu Seniorenwohnungen mit ein bis zwei Zimmern umgebaut werden. 2015 begannen die Abrissarbeiten, wobei diese wegen fehlender finanzieller Mittel schon kurze Zeit später ins Stocken gerieten. Reservierungsanzahlungen von potenziellen Käufern wurden trotzdem noch bis Mitte 2016 eingefordert. Ende 2016 erklärte der Investor dann, dass er das Gebäude komplett abreißen wolle.

Das Hochrhein-Eggberg-Klinikum hat viele Stockwerke. Zumindest in den unteren Etagen sollten 2015 Seniorenwohnungen eingerichtet werden.
Das Hochrhein-Eggberg-Klinikum hat viele Stockwerke. Zumindest in den unteren Etagen sollten 2015 Seniorenwohnungen eingerichtet werden. | Bild: Viktoria Bäumle

Die nun angeklagte ehemalige Geschäftsführerin der Immobilienverwaltung will von den geforderten Reservierungsgebühren nichts gewusst haben und gibt an, dass ihr verstorbener Lebensgefährte und dessen Geschäftspartner für die Investorenbetreuung verantwortlich gewesen seien.

Die Befragung über das HEK-Projekt und den genauen Arbeitsabläufen der 73-Jährigen gestaltete sich vor Gericht schwerer als erwartet. Erst nach langem Hin und Her konnte schließlich geklärt werden, für welche Tätigkeiten die Beschuldigte eigentlich zuständig war. Die größte ihrer Aufgaben sei der Verkauf des alten Klinikinventars gewesen, gab die Schweizerin an. Daneben habe sie Rechnungen für eine externe Buchhaltung gesammelt. Sie betont aber, nicht gewusst zu haben, dass viele Rechnungen von ihrem Lebensgefährten nicht bezahlt wurden und ihre Firma damit schon kurze Zeit nach dem Erwerb der HEK in finanziellen Schwierigkeiten steckte. „Er war ein Chaot“, betont die Angeklagte.

Eingang des Amtsgericht Bad Säckingen.
Eingang des Amtsgericht Bad Säckingen. | Bild: Viktoria Bäumle

Wie man sich die Finanzierung des Projekts vorgestellt hatte, wollte der Staatsanwalt von der Schweizerin dann im Detail wissen. Die benötigten Millionen für die Renovierung sollten eben aus Reservierungsgebühren, Investoren und dem verkauften Klinikinventar kommen, meinte die 73-Jährige.

Bild 3: Betrugsverdacht um HEK-Immobilie
Bild: Viktoria Bäumle

Die Frage des Staatsanwalts löste bei Rechtsanwalt Patrick Hinderer Unverständnis aus. Er betonte, dass der Lebensgefährte seiner Mandantin im Immobiliengeschäft nicht unerfahren gewesen sei. Er habe schon vor dem Kauf des Klinikgebäudes viel Erfahrung in der örtlichen Immobilienbranche gesammelt, so Hinderer. „Mit den nötigen Investoren wäre das Projekt doch gewinnbringend gewesen“, meinte der Anwalt. Auf die Frage der Richterin, warum das Projekt trotzdem scheiterte, antwortete die Angeklagte nur: „Es hat eben alles zu lange gedauert.“

„Mit den nötigen Investoren wäre das Projekt doch gewinnbringend gewesen“
„Mit den nötigen Investoren wäre das Projekt doch gewinnbringend gewesen“ | Bild: Patrick Hinderer

Die potenziellen Betrugsfälle haben sich zwischen 2015 und 2016 abgespielt, als das Bauprojekt potenziellen Käufern vorgestellt wurde. Die Führungen durch das alte Klinikgebäude wurden ausschließlich von ihrem Lebensgefährten betreut, erklärte die 73-Jährige vor Gericht.

Drei Zeugen schilderten am ersten Prozesstag, Reservierungsgebühren zwischen 5000 und 50.000 Euro überwiesen zu haben, um ihre jeweiligen Wohnungen zu sichern. Schwere Vorwürfe erhob eine Zeugin: Der Lebensgefährte der Angeklagten habe sie gedrängt, die Hälfte des Kaufpreises als Reservierungsgebühr zu zahlen. „Unser Immobilienmakler musste vor der Klinik warten, das war wie eine Erpressung“, so die Zeugin.

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Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Als Zeuge wird dann unter anderem einer der ehemaligen Geschäftspartner des verstorbenen Lebensgefährten erwartet.