Es fühlt sich ein bisschen so an, als ob die Menschen in und rund um Bad Säckingen wieder freier atmen könnten: Seit vergangenem Samstag sind die Grenzübergänge zur Schweiz wieder offen, zudem gibt es gewisse Lockerungen bei den Grenzkontrollen. Weiterhin gelten aber im Sinne des Corona-Schutzes Einschränkungen, die in den kommenden Wochen allmählich abgebaut werden sollen. Aber zumindest am Samstag ließen sich die historische Holzbrücke in der Innenstadt, als auch die Fridolinsbrücke problemlos überqueren.
Und trotzdem war die Stimmung immernoch gespenstisch: Nur zögerlich passierten wenige Fahrzeuge den menschenleeren Zollübergang an der Fridolinsbrücke. An der Holzbrücke waren die Menschen zumeist allein oder zu zweit unterwegs.

Die Absperrungen waren hier zur Seite geschoben und prangten wie ein Mahnmal an die Zeit des kompletten Lockdowns. Viele Passanten hielten kurz inne, um die Botschaften zu lesen, die durch die Grenzschließung getrennte Liebende dort angebracht hatten.
Bei eben diesen Familien und Paaren dürfte die Freude am größten sein, denn sie wurden durch die vor genau zwei Monaten vorgenommenen Grenzschließungen plötzlich getrennt. Sie dürfen sich nun ganz offiziell wieder treffen, da familiäre Beziehungen als angebrachter Grund für den Grenzübertritt gesehen werden.

Anders sieht es für die Schweizer Grenzgänger aus, die in Deutschland einkaufen wollen. Ausfuhrzettel werden bis auf Weiteres nicht vom Zoll bearbeitet und die Schweizer Zollbehörden erteilen bei Verstößen Geldbußen, sofern der Besuch im Ausland „einzig dem Zweck des Einkaufens“ gedient hat.
Weiterhin verlangen Deutschland und die Schweiz einen „triftigen Grund“ für den Grenzübertritt, weiterhin gibt es stichprobenartige Kontrollen. Die Beschränkungen sollen aber bis Mitte Juni schrittweise beseitigt werden.

Das ist beim Übertritt zu beachten
- Triftige Gründe müssen weiterhin nachgewiesen werden, betont die Bundespolizei auf Nachfrage unserer Zeitung. Dazu gehören berufliche Verpflichtungen. Grenzgänger müssen also wie bisher eine Pendlerbescheinigung vorzeigen. Auch familiäre Gründe oder ein Übertritt zwecks medizinischer Behandlung, die Pflege von Grundbesitz oder der Schulbesuch gelten, müssen aber glaubhaft nachgewiesen werden.
- Nicht erlaubt sind weiterhin Grenzübertritte aus touristischen Gründen. Dazu zählt explizit auch der Grenzübertritt, um einzukaufen. Auch die Schweizer Behörden weisen darauf hin, dass ein „Grenzübertritt einzig zum Zweck des Einkaufens“ ausdrücklich verboten ist. Zudem werden vom deutschen Zoll weiterhin keine Ausfuhrscheine bearbeitet – und noch ist laut Mark Eferl, Pressesprecher des Hauptzollamtes Singen, nicht absehbar, wann die Abfertigung der grünen Zettel wieder aufgenommen werde.
- Stichprobenartige Kontrollen werden Zoll und Bundespolizei weiterhin vornehmen. Zu den Einzelheiten erteilt die Bundespolizei keine Auskunft. Das gilt übrigens auch für die augenfällige Diskrepanz, wie triftige Gründe überprüft werden wenn gar nicht mehr durchgehend und an jedem Übergang kontrolliert wird.
- Beschränkungen sollen bis Mitte Juni schrittweise abgebaut werden. Auch in dieser Hinsicht lassen die Behörden die naheliegenden Fragen unbeantwortet, etwa, wie die nächsten Lockerungsschritte aussehen und wann diese vorgenommen werden. Wichtig ist allerdings, dass alle Lockerungen bis auf Weiteres nur unter Vorbehalt gelten. Sollte sich das Corona-Infektionsgeschehen nachteilig entwickeln, ist wieder mit drastischeren Einschnitten zu rechnen.