Weil er seine ehemalige Freundin gegen deren Willen mehrmals besuchte, ihr nachstellte, über Whatsapp über 200 Botschaften und Bilder schickte sowie auf dem Messaging-Dienst Bilder von ihr veröffentlichte, verurteilte am Mittwoch in Bad Säckingen Amtsrichter Jens Meents einen 49-jährigen Elektroinstallateur zu 20 Tagessätzen Geldstrafe.
Die Staatsanwältin redet dem Mann ins Gewissen
„Bitte tun sie uns allen den Gefallen und kontaktieren sie die Frau nie wieder“, sprach Staatsanwältin Simone Bucher dem Mann ins Gewissen. Gegen ihn war Anklage wegen Nachstellung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs erhoben worden.
Der Täter und das Opfer kennen sich bereits seit sie Teenager sind
Opfer des heute in einer sächsischen Großstadt lebenden Mannes war eine 45 Jahre alte Frau aus einer Stadt im westlichen Kreis Waldshut. Hier hatten sie und der spätere Täter sich bereits vor mehr als 30 Jahren als Schüler kennengelernt. „Wir waren eine Zeit lang zusammen, dann war er plötzlich wie vom Erdboden verschwunden“, schildert die Frau.
Nach vielen Jahren treffen sie sich zufällig im Gefängnis in Freiburg wieder
Viele Jahre sollten sich beide wieder begegnen – in der Justizvollzugsanstalt Freiburg, wo sie als Angestellte arbeitete, und er als Gefangener einsaß. Nach seiner Entlassung meldete er sich bei ihr. Sie war angetan davon und ließ ihm Botschaften zukommen, die sie ihm als junges Mädchen geschrieben hatte.
Nach seiner Entlassung verabreden sich die beiden
Im August 2022 verabredeten sich beide in Weil am Rhein, wohin er aus jener sächsischen Großstadt anreiste, in der er mittlerweile wieder lebte. „Er ist wohl davon ausgegangen, dass es wieder so wird wie früher, aber das war damals eine Teenie-Liebe“, beschrieb die mehrfache Mutter die Beziehung.
Er habe sie am Hochrhein mehrmals besucht, man sei ins Kino, zum Essen oder auf Feste gegangen und zwei oder drei Mal intim miteinander gewesen, schilderte die Frau.
Ein Besuch des Europa-Parks Rust läuft aus dem Ruder
Zum Bruch kam es am 31. Oktober 2022 nach einem Besuch des Europa-Parks Rust. Der Angeklagte habe sich danebenbenommen – nicht zum ersten Mal, wie die Frau aussagte – und vor ihrer damals 15-jährigen Tochter seinen Bruder geohrfeigt.
„Danach habe ich ihm gesagt, ich will keinen Kontakt mehr zu ihm“, sagte die Frau. Dennoch sah sie Ende Dezember 2022 bei einem Verwandtenbesuch in Ostdeutschland auch bei ihm zuhause vorbei. Und im Juli 2023 besuchten beide ein Fest in Bad Säckingen.
Der Mann überschüttet die Frau per Whatsapp mit Liebesbotschaften und Drohungen
Auch nach der Trennung überschüttete der Mann die Frau vorzugsweise über Whatsapp entgegen deren erklärten Willen mit Nachrichten – manchmal mehrmals am Tag. Wenn sie eine alte Nummer blockiert habe, unter einer neuen Telefonnummer. „Da war alles dabei: von Drohungen bis Liebesbotschaften, Bilder und Videos – auch wie er eine andere Frau von hinten nimmt“, sagte die Frau aus.
Dann steht er plötzlich morgens auf ihrem Balkon
Das Fass kam für sie zum Überlaufen, als der ehemalige Freund im Oktober 2023 morgens um 8 Uhr auf dem Balkon der Wohnung stand, in der sie damals lebte. „Ich habe mich nach 17 Stunden Autofahrt auf die Terrasse gesetzt, gechillt und mich ausgeruht“, so der Angeklagte. Weniger entspannend empfand die Frau den unangekündigten Besuch. Sie zeigte den Mann an.
Am Ende akzeptiert der Angeklagte das Urteil
Hätte der Angeklagte einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Säckingen über 20 Tagessätze akzeptiert, wäre es nicht zur Verhandlung gekommen. Doch er legte Einspruch ein. Vor dem Amtsgericht akzeptierte er die Zahl der Tagessätze dann aber doch. Weil der alleinlebende Vater zweier Töchter unterhaltspflichtig und zudem hoch verschuldet ist, kamen Gericht und Staatsanwaltschaft überein, die die Höhe des Tagessatzes von 70 auf 50 Euro zu reduzieren – was der Angeklagte akzeptierte.