Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten mit einer zweijährigen Bewährungszeit wegen Körperverletzung in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Bad Säckingen unter dem Vorsitz von Richter Jan Meents einen 59-jährigen Mann aus dem Landkreis Waldshut. Auf eine weitere Einvernahme von Zeugen hatte das Gericht zuvor verzichtet.
Der Angeklagte schlägt mit der Faust auf seine Lebensgefährtin ein
Das Gericht hielt damit die von Rechtsreferendar Tobias Bantle als Vertreter der Staatsanwaltschaft erhobenen Tatvorwürfe für erwiesen: Der Angeklagt hatte im Juni 2022 in einer gemeinsamen Wohnung im Landkreis Waldshut mit der Faust auf seine Lebensgefährtin eingeschlagen und zu einem späteren Zeitpunkt ihren Arm gegen ein Treppengeländer geschlagen.
Die Ankläger sieht das Leben des Opfers durch die Tat gefährdet
Als das Opfer ihrem Lebensgefährten das Ende der Beziehung ankündigte, wurde es von diesem bis zur Atemnot gewürgt. Laut Bantle sei durch diese Tat das Leben des Opfers gefährdet gewesen. Der Verurteilte kann binnen zwei Wochen Einspruch gegen das Urteil einlegen.