Ein Video aus der Silvesternacht, das offenkundig in der Bad Säckinger Hauensteinstraße aufgenommen wurde, hat nicht nur bei Anwohnern für einige Aufruhr gesorgt: Zu sehen ist ein dunkel gekleideter junger Mann, der mit einer Art Maschinenpistole wahllos in die Luft ballert. Dutzende Male schießt er in die Luft, dabei dreht er sich mehrfach um und überquert dabei die Straße. Da der Schütze eine Kapuze trägt, ist er allerdings kaum zu identifizieren.
Dennoch ist es der Polizei nun gelungen, einen Tatverdächtigen zu ermitteln. „Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen konnten unter anderem Gegenstände aufgefunden werden, welche zu einem 19-jährigen Tatverdächtigen führten“, erklärt Polizeisprecher Thorsten Stauch am Freitagnachmittag. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgte am Freitag, 3. Januar, die Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen. Dabei wurde eine Schreckschuss-Maschinenpistole und entsprechende Platzpatronen aufgefunden. Einen Waffenschein konnte der 19-Jährige nach Angaben der Polizei nicht vorweisen. Waffen und Munition wurden beschlagnahmt. Die Ermittlungen dauern laut Polizei an.
Aufgenommen wurde das Video an der Kreuzung Hauensteinstraße/Gießenstraße zwischen der SÜDKURIER-Geschäftsstelle und dem Amtsgericht Bad Säckingen. Der Polizeisprecher bestätigt, dass in der Silvesternacht die örtliche Polizei von einem Anrufer über verdächtige Schüsse in der Hauensteinstraße informiert wurde. Eine alarmierte Streife habe dort aber keinen Schützen mehr angetroffen. Die Angelegenheit wurde deshalb zunächst als gewöhnliche Silvesterknallerei eingestuft. Erst als das Video beim Netzwerk X, früher Twitter, auftauchte, schlug es hohe Wellen und die Polizei nahm die Ermittlungen wieder auf.
Noch am Freitag sind entlang der Hauensteinstraße Dutzende Patronenhülsen zu finden. Nach Recherchen unserer Zeitung handelt es sich um 9-Millimeter-Schreckschussmunition, die – bei Vorlage eines Alternachweises – von Erwachsenen frei erworben werden kann.
Patronenhülsen liegen beim Kinderspielplatz im Gras
Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Schüsse straffrei bleiben. „Schon für das Mitführen von Schreckschuss-Waffen im öffentlichen Raum ist nach den Waffenrecht erlaubnispflichtig“, so Stauch. Das Abfeuern von Schreckschusswaffen ist lauf Waffengesetz „nur auf befriedeten Besitztum zulässig“, in der Öffentlichkeit dagegen auch mit Waffenschein verboten.
Die Anwohner dürften auch die zurückgelassen Patronenhülsen beunruhigen: Gerade im Umfeld des Kinderspielplatzes an Hauensteinstraße liegen hier noch einige Hülsen. Einige davon wurden nicht gezündet. Mitarbeiter unserer Zeitung konnten bereits einige dieser nicht ungefährlichen „Blindgänger“ einsammeln und entfernen.