Am 1. Juni 1978 wurde die Stadt als Heilbad prädikatisiert. Für den Erhalt dieses Prädikats muss sich der Ort einer regelmäßigen Prüfung unterziehen, bei der die lufthygienischen und bioklimatischen Verhältnisse gemessen und bewertet werden. Jetzt ist dies wieder so weit, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Ein Jahr lang wird ab Frühjahr 2025 an zwei Standorten die Luftqualität gemessen.

Zur Feststellung der Luftqualität sind in Kurorten alle zehn Jahre Messungen durchzuführen, bei denen die Grob- und Feinstaub- sowie die Stickstoffdioxidkonzentration der Luft bestimmt werden. Diese obligatorische Messung werde in Bad Säckingen jetzt vom Deutschen Wetterdienst durchgeführt, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob Bad Säckingen das Prädikat Heilbad behalten darf. Dies sehen die Regularien des Heilbäderverbandes vor.

Zwei Messpunkte in der Innenstadt

Hierfür wird ein Jahr lang an zwei Messstandorten die Luftqualität gemessen. Dazu ist ein Standort mit geringer Belastung und ein Standort mit voraussichtlich erhöhter Belastung ausgewählt. Im Kurpark vor der Villa Berberich wird Grobstaub und Stickstoffdioxid gemessen, am Bahnhofsplatz wird darüber hinaus noch die Feinstaubkonzentration ermittelt. Vollständige Ergebnisse werden nach Ende der einjährigen Messkampagne voraussichtlich im Herbst 2026 vorliegen.

2005 wurden die Grenzwerte nur knapp eingehalten

Zuletzt fand eine solche Messung 2015 statt. Damals wurden die Grenzwerte bei der Schadstoffbelastung deutlich unterschritten. Dies war damals so erfreulich, weil bei der Messung 2005 die Grenzwerte nur hauchdünn eingehalten werden konnten.

Zu erklären ist diese Verbesserung insbesondere dadurch, dass sich in der Stadt buchstäblich eine Menge bewegt hat – nicht zuletzt, weil Themen wie Klimaschutz, kommunale Energiewende und Energiepolitik stärker in den Fokus gerückt sind. Die Stadt hat folglich in der Zwischenzeit etliche Maßnahmen eingeleitet, um die Lage vor Ort in eine bessere Richtung zu lenken.

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Die Prädikatisierung richtet sich nach den Vorgaben des Kurortegesetzes von Baden-Württemberg sowie den Bestimmungen des Deutschen Heilbäder- und Tourismusverbandes. Diese sollen gewährleisten, dass Gäste in Kurorten bioklimatische und lufthygienische Bedingungen vorfinden, die der Erholung und Gesundheit förderlich sind.