„Am besten lernt man aus den eigenen Fehlern“ – so heißt es häufig. Dass dieser optimistische Ausspruch nicht immer gilt, beweist der aktuelle Fall vor dem Bad Säckinger Amtsgericht: Von März 2023 bis Juni 2025 hatte ein Mann aus dem Kreis Waldshut wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie im Gefängnis gesessen. Doch bereits einen Tag nach seiner Entlassung musste der 41-Jährige eine weitere Haftstrafe antreten.

Der Grund: Noch während er im Gefängnis saß, machte er sich erneut wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie strafbar. Das Schöffengericht verurteilte ihn nun zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Richterin Stefanie Hauser sprach von einem Strafmaß „im untersten Bereich“.

Richterin spricht von „härtester Kinderpornografie“

Etwa eine halbe Stunde dauerte es, bis Staatsanwalt Sommer die Akte der Vorwürfe gegen den Angeklagten verlesen hatte: Rund 330 kinderpornografische Bilder und Videos waren es, die der 41-Jährige erworben, besessen oder versendet haben soll. In 21 Fällen machte er sich damit der Eigenbesitzverschaffung oder der Drittbesitzverschaffung von Kinderpornografie schuldig.

Inhalt der Dateien waren laut Anklageschrift schwerste sexuelle Misshandlungen an Mädchen, die teilweise nicht älter als acht Jahre waren – „härteste Kinderpornografie“, so Richterin Hauser. Auf dem Handy des Angeklagten waren außerdem Chats zu finden, in denen er sexuelle Fantasien austauschte, die auch den Missbrauch von minderjährigen Kindern beinhalteten. „Ich räume die mir vorgeworfenen Taten umfassend ein und versichere, dass ich die volle Verantwortung für mein Handeln übernehme“, ließ er über seinen Verteidiger Patrick Steiger erklären.

Angeklagter konsumiert Kinderpornografie bei Freigang

Als „außergewöhnlich“, so Staatsanwalt Sommer, ließen sich die Zeitpunkte beschreiben, zu denen er die Taten begangen hatte. Nachdem er im Mai 2022 vor dem Schöffengericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, begann er, noch bevor dieses Urteil rechtskräftig wurde, weiter kinderpornografische Inhalte zu konsumieren und zu teilen. Dies wiederholte er, als er durch den ihm gewährten Freigang während seiner Haftstrafe Zugang zu einem Smartphone erhielt.

In einem eklatanten Widerspruch zu diesem dreisten Verhalten stand jedoch der Vollstreckungsbericht, in dem das Bild eines vorbildlichen und kooperativen Häftlings gezeichnet wurde, der sich stets um eine Therapie seiner Neigungen bemühte – ein Bild, das auch durch dessen geradlinigen Lebenslauf gestützt wurde.

Uneinigkeit über angemessene Strafe

Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung bemühten sich auf naturgemäß unterschiedliche Art und Weise diesen Widerspruch aufzulösen. „Er hat seine Taten unmittelbar und nach demselben Begehungsmuster fortgesetzt und keine Einsicht gezeigt“, konstatierte Staatsanwalt Sommer, während Rechtsanwalt Steiger von einem „suchtähnlichen Verhalten“ sprach und betonte, dass sich der Angeklagte mit der Therapie bereits auf den schwierigen Weg der Besserung gemacht habe.

Auch was die Strafzumessung angeht, unterschieden sich die beiden Forderungen stark: Angesichts der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten aus dem Jahr 2022 plädierte Sommer in diesem Fall für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Steiger verwies hingegen auf die geänderte Rechtslage, die für das Delikt heute eine wesentlich geringere Mindeststrafe vorsieht, als es noch bei der letzten Verurteilung der Fall war. Weil es sich zudem um ein zahlenmäßig geringeres Ausmaß an kinderpornografischen Dateien handelte, forderte er eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe unter zwei Jahren.

Die Richterin: „Es ist eine Seuche“

Dieser Forderung wollte das Schöffengericht nicht folgen und verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. „Angesichts der Taten war eine geringere Strafe aus unserer Sicht völlig ausgeschlossen“, so Richterin Hauser.

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Sie verwies mit Nachdruck darauf, dass man den Konsum von Kinderpornografie nicht bagatellisieren dürfe: „Dahinter stehen reale Menschen und reales Leid“, machte Hauser klar. Die Tatsache, dass man entsprechende Dateien mittlerweile ohne weitere Kenntnisse im Internet finden kann, sei zutiefst beunruhigend. „Es ist eine Seuche und es wird immer schlimmer“, so die Richterin.