Wutachranger Martin Schwenninger umschreibt es vorsichtig – gefühlt seien es derzeit deutlich mehr Besucher, die Erholung in der Wutachschlucht suchen, als es in anderen Jahren im Frühjahr und Frühsommer üblich ist. Diese vorsichtige Einschätzung kommt nicht von ungefähr, weil es tatsächlich kein belastbares Zahlenmaterial über die Besucher der Wutachschlucht gibt. Martin Schwenninger hat in den vergangenen Wochen allerdings stark belegte Parkbereiche, von denen ein Einstieg ins Naturschutzgebiet Wutachschlucht möglich ist, beobachtet.

Grenzgänger der Landkreise Waldshut und Schwarzwald-Baar können die Einschätzung von Martin Schwenninger bestätigen: Der Andrang auf die Parkbereiche beispielsweise bei der Schattenmühle und entlang der L 170, an der Oberhalde an der K 6516 nach Boll und auch am Ortseingang Boll selbst, auch an der B 315 bei der Lotenbachklamm, ist groß. Unter den Fahrzeugen befinden sich auch viele Wohnmobile.
An extrem starken Besuchertagen werde auch schon einmal die Straßenverkehrsordnung außer Acht gelassen und etwa entlang der L 170 geparkt. Dass in die Landesstraße mündende Waldwege für Langholzfahrzeuge zugeparkt werden, scheint an perfekten Wandertagen wochentags, an denen die Sonne vom blauen Himmel strahlt, einige Naturliebhaber ebenfalls kaum zu interessieren.
Martin Schwenninger sieht im Gespräch mit dieser Zeitung die Parkplatzproblematik in einem anderen Zuständigkeitsbereich, etwa beim Ordnungsamt, wenn beispielsweise die Wanderbusse dort nicht mehr wenden können. Doch gut belegte Parkbereiche deuten auch auf einen zunehmenden Besucherdruck auf die Schlucht hin. Nicht alle Wohnmobilcamper besuchten zudem das Naturgebiet, etliche übernachteten nur auf den Parkplätzen.
Den seit Wochen permanent anhaltenden Besucherdruck könne die Wutachschlucht samt den Nebenschluchten gut verkraften, schätzt Martin Schwenninger. Insbesondere freue ihn die Zunahme an Besuchern im Altersrahmen von 18 bis 30 Jahren. Damit das Gebiet dem Druck weiter standzuhalten vermag, sei es Voraussetzung, dass die Regeln eingehalten werden.
Dies sei leider nicht immer so. Er und die Naturschutzwarte klären auf, wenn gegen Bestimmungen des Naturschutzes verstoßen wird. Viele haben ein Einsehen, erläutert der Wutachranger. Es gebe aber auch die anderen Fälle. Martin Schwenninger meint hier nicht nur diejenigen, die es abseits von zugelassenen Wegen ans oder ins Wasser zieht, sondern auch diejenigen, die im Naturschutzgebiet zelten oder biwakieren – etwa an der Mündung der Rötenbachschlucht, als die Gasthäuser wegen der Corona-Pandemie nicht hatten öffnen dürfen. In solchen Fällen werden dann Verwarnungsgelder fällig, beim unerlaubten Zelten sind es beispielsweise 200 Euro pro Person.
Das Regierungspräsidium Freiburg denke über eine verbesserte Besucherlenkung ab dem nächsten Jahr nach, etwa durch Absperrmaßnahmen (Beschilderung und Absperrband), berichtet Martin Schwenninger. Nicht nur das Verlassen der zugelassenen Wanderwege bereite ihm Sorge, insbesondere der Druck, den Wanderer in Brutzeiten auf die Vogelwelt ausüben, nehme zu. Es gebe auch Probleme mit Drohnenflug in der Schlucht, davon sei vor allem der Wanderfalke betroffen. Er und seine Kollegen, die den Naturpark Südschwarzwald, den Nationalpark Schwarzwald und das Biosphärengebiet Schwarzwald betreuen, stimmen sich ab, um einheitlich vorzugehen, um die Einhaltung der Regeln auf sanfte Art, sprich durch Erläuterungen, durchzusetzen, versichert Martin Schwenninger. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Vorgehensweisen soll vermieden werden. Jahreszeitliche Sperrungen bestimmter Schluchtbereich beispielsweise, wie es im europäischen Ausland in Schutzgebieten teils üblich sei, wolle er nicht, so Martin Schwenninger. Doch dass es nicht soweit komme, liege vor allem in Händen der Schluchtbesucher.