Der Scoping-Termin im Kreistagssaal des Landratsamtes Waldshut am Donnerstag war keine Stunde alt, als Albbrucks Bürgermeister Stefan Kaiser auspackte. Mit dem, was die Fachleute über Artenschutz und Artenuntersuchungen berichteten, könne er „nichts anfangen“. Er sei zwar froh, dass es bezüglich der Albtalstraße nicht um das Ob, sondern um das Wie geht, aber: „Man muss doch nicht mehr untersuchen, als notwendig ist“, so Kaiser.
Dem das Schutzgut Mensch in der Präsentation über den Stand der Umweltverträglichkeitsprüfung „zu kurz gekommen ist“. Kaiser äußerte Zweifel, „dass in den nächsten Jahren etwas erreicht wird“. „Was da alles geschützt ist – finden sie mir den Weg, wo ich gehen kann, ohne dass ich auf etwas drauf trete“, sagte er.
Ähnlich äußerte sich der Görwihler Bürgermeister Carsten Quednow. Er habe noch keine Straße gefunden, die über vier Jahre lang gesperrt ist. Was den in mehreren Naturschutzgebieten liegenden Untersuchungsraum entlang der denkmalgeschützten Albtalstraße betrifft, wies er darauf hin, dass sich auch der Tiefensteiner Steinbruch darin befindet.
Quednow: „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“
„Wer überprüft das?“, fragte er mit Blick auf durch Sprengungen verursachte Störungen. „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“, fand Quednow. Landrat Martin Kistler hielt dagegen, dass man sich an den geltenden Rechtsrahmen halten müsse. „Aufgrund der Komplexität der Vorgaben wird das nicht ganz einfach gehen“, erklärte er, „das ist nicht trivial zu erledigen“.
Der Scoping-Termin gab den Vorhabenträgern, den Behörden und den Naturschutzverbänden – Vertreter des BUND waren anwesend – die Gelegenheit „zu einer Besprechung über Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für deren Durchführung erhebliche Fragen“. Gefragt, wie lange es dauert, bis der Umweltbericht vorliegt, antwortete Joachim Lucht vom Regierungspräsidium Freiburg: „So schnell wie möglich.“ Und: „Wir wollen zeitnah den Planfeststellungsbeschluss erlassen.“ Einen konkreten Zeitpunkt nannte er jedoch nicht, „das wäre Kaffeesatzleserei“.
Bericht soll in einem Jahr abgeschlossen sein
Immerhin: Laut Jochen Bresch von der BHM Planungsgesellschaft sollen die Untersuchungen „in einem Jahr abgeschlossen sein“. Nur kurz erwähnt wurden die Felssicherungsmaßnahmen entlang der Albtalstraße. Diese sollen aus Einzelsicherungen, Verdübelungen, Energie- und Geröllfangzäunen bestehen. Das heißt: „Es wird verschiedene Baustellenbereiche geben“, sagte Joachim Lucht.

Einen Galeriebau lehnte Clemens Ruch, Leiter der Landesingenieurgeologie, ab. „Ein Galeriebau scheitert an der Breite der Straße, auch Bankette können sie vergessen, es gibt keinen Raum dafür“, stellte Ruch klar. Die von Franz Brüstle (BUND) angeregte Galerie in Stahlbauweise hatte bei Ruch keine Chance. „Stahlbau kann durchlagen werden“, sagte er.
Scoping
- Das Verfahren: Das Landratsamt Waldshut beabsichtigt die Wiedereröffnung und den Ausbau der Albtalstraße L 154 in Form von Felssicherungsmaßnahmen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens. Der Vorhabenträger hat zur Ermittlung der Planungsgrundlagen im Bereich der Umwelt die Durchführung eines Scoping-Verfahrens beantragt. In diesem wird der inhaltliche und räumliche Untersuchungsrahmen für die einzelnen Schutzgüter wie Menschen, Tiere, Pflanzen festgelegt. Die darauf aufbauende Umweltverträglichkeitsstudie ist die Grundlage der weiteren Planung. Sie prognostiziert die voraussichtlich zu erwartenden Projektauswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter. Zuständig für die Durchführung des Scoping-Verfahrens ist die Planfeststellungsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg (Referat 24).
- So geht es weiter: Nach dem Scoping-Termin erfolgt die Unterrichtung der Vorhabenträger über die beizubringenden Unterlagen. Auf dieser Grundlage werden die vorbereitenden Arbeiten zur Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie beziehungsweise des Umweltberichts durchgeführt, insbesondere die Kartierungen von Flora und Fauna.