Im Tiefensteiner Steinbruch könnte im nordwestlichen Bereich ein trog- oder keilförmiges Abbauverfahren von Granit stattfinden
Diese Möglichkeit zieht der Regionalverband Hochrhein-Bodensee im Rahmen der Fortschreibung des Teilregionalplanes Oberflächennahe Rohstoffe in Betracht. Zu der für den 27. April vorgesehenen Beschlussfassung des Teilregionalplanes sollen für die Verbandsversammlung alle Abwägungsunterlagen aufbereitet werden.
Der Steinbruch in Tiefenstein: Dort könnte künftig im nordwestlichen Bereich ein trog- oder keilförmiges Abbauverfahren von Granit stattfinden.
| Bild: Peter Schütz
Der Verband hatte die Möglichkeit bereits im Oktober 2020 dem Görwihler Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt. Dieser stand dem Abbauverfahren jedoch kritisch gegenüber und bezeichnete es in seiner Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungsverfahrens als „nicht realisierbar“. Begründung: Die durch den trogförmigen Abbau entstehende Wand in Richtung Tiefenstein „könnte durch Erschütterungen und Instabilität des Materials irgendwann einbrechen“. Die geplante Wirkung würde verfehlt und beim möglichen Einsturz würden die darunterliegenden Häuser gefährdet.
Auch weitere Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung in diesem Fall aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bezweifeln, dass ein keilförmiger Abbau wie geplant umgesetzt werden kann. Die Einwände warfen beim Regionalverband folglich die Frage auf, ob auf den entsprechenden Bereich des potenziellen Vorranggebietes aufgrund von Stabilitätsrisiken verzichtet werden soll.
Nach Anfrage beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) Ende Januar 2021 fiel die geotechnische Bewertung mit Blick auf Instabilitäten und Betriebssicherheit kritisch aus. Aber: Durch eine zusätzliche geotechnische Bewertung eines Ingenieur- und Sachverständigenbüros wurden die Möglichkeiten eines Abbaus unter Gewährleistung der Standsicherheit der Hangkulisse und der Betriebssicherheit geprüft. Ergebnis: „Die prognostische Genehmigungsfähigkeit kann auf Ebene der Regionalplanung konstatiert werden“, so Michael Freitag vom Regionalverband an der erstmals online durchgeführten Versammlung des Planungsausschusses am Dienstag im Landratsamt Waldshut.
Ohne die Erkenntnis über eine prognostische Genehmigungsfähigkeit hätte aufgrund des daraus resultierenden Wegfalls des potenziellen Vorranggebietes aus dem Planentwurf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen beschränkt erfolgen müssen. Hans-Eugen Tritschler, Mitglied des Planungsausschusses, bat, „dass die geotechnischen Bewertungen zur Verfügung gestellt werden“. Der Verbandsvorsitzende, Landrat Martin Kistler, antwortete, dass „zu der für den 27. April 2021 vorgesehenen Beschlussfassung des Teilregionalplanes Oberflächennahe Rohstoffe für die Verbandsversammlung alle Abwägungsunterlagen aufbereitet werden.“ Die Versammlung wird laut Kistler im Kursaal Bad Säckingen durchgeführt.