Der Gemeinderat Görwihl hat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde geschlossen zugestimmt. Das Thema sei in der Klausurtagung des neu formierten Gemeinderats besprochen und für gutgeheißen worden, berichtete Bürgermeister Mike Biehler.

Vier Änderungen betreffen Zuständigkeiten: die Beauftragung der Feuerwehr mit Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung, die Vereinbarung und Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung, die Vereinbarung von neuen Kreditkonditionen bei laufenden Kreditverträgen nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindung sowie die Umschuldung von laufenden Krediten.

Göhrwihler Bürgermeister Mike Biehler
Göhrwihler Bürgermeister Mike Biehler | Bild: CDU

Technischer Ausschuss mit Beschlussrecht

Eine Neuerung, die ebenfalls in der Hauptsatzung festgehalten wird, ist die Bildung eines weiteren beschließenden Ausschusses. Nach der derzeitigen Hauptsatzung ist der Personalausschuss der einzige Ausschuss, der beschließen kann. Dies soll nun auch für den Technischen Ausschuss gelten.

„Er war bisher beratend und wird mit neuen Zuständigkeiten ausgestattet“, erklärte Bürgermeister Mike Biehler. Er sprach von einem guten Vorschlag, „weil er mehr Effizienz in die Gremiumsarbeit bringen kann“. Das bedeutet: Kleinere Vergaben können so im Ausschuss beraten und sogleich beschlossen werden. Bislang konnte der Technische Ausschuss lediglich beraten, den Beschluss fasste der Gemeinderat.

Frei bei Auftragsvergaben und Bewirtschaftung bis 50.000 Euro

Der Geschäftskreis des Technischen Ausschusses umfasst unter anderem das Bauwesen, die Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die Straßenbeleuchtung, die technische Verwaltung der Straßen und des Bauhofs sowie das Verkehrswesen. Ihm gehören sechs Personen an: Mike Biehler (Vorsitz) sowie die Gemeinderäte Christian Denz, Matthias Eschbach, Philipp Maier, Daniel Stoll und Björn Winkler. Der Technische Ausschuss kann über die Auftragsvergaben und die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bis 50.000 Euro im Einzelfall entscheiden. Bei planerischen Leistungen und Gutachten liegt die Zuständigkeit bei bis zu 20.000 Euro.

Mehr Personalangelegenheiten beim Bürgermeister

Beim bereits beschließenden Personalausschuss werden die Zuständigkeiten ebenfalls angepasst. Künftig sollen mehr Personalangelegenheiten auf den Bürgermeister übertragen werden, Entscheidungen können dadurch schneller getroffen werden. Zumal, so Biehler, die Bewerberlage jeweils überschaubar sei.

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Nach Corona Gemeinderatssitzungen via Videokonferenz möglich

In die neue Hauptsatzung wird außerdem das Abhalten von Gemeinderatssitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum aufgenommen – entsprechend der Änderung der Gemeindeordnung, die der baden-württembergische Landtag während der Corona-Pandemie beschlossen hatte. Somit können Sitzungen auch als Videokonferenz abgehalten werden. Auch eine Mischung aus Präsenz- und Videositzung ist möglich.

Aber: Zur Wahrung der Öffentlichkeit muss bei einer Videokonferenz die zeitgleiche Übertragung in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen, damit Bürger und Medienvertreter die Diskussionen und Entscheidungen mitverfolgen können. Wahlen dürfen in Videokonferenzen nicht stattfinden.

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