Die Bauanträge der EnBW Windkraftprojekte GmbH zur Errichtung einer Übergabestation und zwei temporärer Lagerflächen für Erdaushub im Vorfeld der Errichtung von zwei Windkraftanlagen auf dem Giesbacher Kopf haben in der jüngsten Sitzung bei einer Gegenstimme den Gemeinderat passiert. Zuvor hatte Gemeinderätin Monika Schwinkendorf erfolglos einen Antrag auf Vertagung gestellt. Der Zeitplan des Unternehmens sieht die Errichtung der Windkraftanlagen im Herbst, die Inbetriebnahme im ersten Quartal 2023 vor.

Im März 2021 wurden die Errichtung von zwei Windkraftanlagen auf dem Giesbacher Kopf vom Landratsamt Waldshut genehmigt und die sofortige Vollziehung angeordnet. Die Gemeinde Schluchsee und die Landschafts- und Naturschutzinititative Schwarzwald (Lana) haben deshalb beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) Klage eingereicht.

Dieses Verfahren war einer der Gründe für den Vertagungsantrag von Monika Schwinkendorf. In dem Rechtsstreit habe die EnBW zugesagt, vor dem 21. Januar keine Maßnahmen zu ergreifen, daher bestehe kein Grund, vor diesem Tag Entscheidungen im Gemeinderat zu treffen. Die Gemeinderätin brachte ein weiteres, wie sie sagte, formales Argument vor: In einem früheren verwaltungsgerichtlichen Verfahren, das sie gegen die Gemeinde angestrengt hatte und in dem das gemeindliche Einvernehmen eine Rolle gespielt hatte, habe Bürgermeister Thomas Kaiser zugesagt, in der Tagesordnung kenntlich zu machen, wenn es um das gemeindliche Einvernehmen gehe.

Dies sei nicht geschehen, die Tatsache, dass es sich bei der aktuell zu treffenden Gemeinderatsentscheidung um ein Einvernehmen handele, sei in der Sitzungsvorlage versteckt. Es lägen keine entscheidungsreifen Unterlagen vor, das gemeindliche Einvernehmen sei die einzige Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Der Rathauschef hielt dem entgegen, über den Bauantrag entscheide das Landratsamt als Genehmigungsbehörde. Mit ihren Argumenten konnte Monika Schwinkendorf ihre Ratskollegen nicht überzeugen, ihr Vertagungsantrag wurde mit acht Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Den Stand des Verfahrens vor dem VGH erläuterte Michael Pflaum von der EnBW. Die Klage der Nachbargemeinde und von Lana richte sich gegen die in der Genehmigung vom Landratsamt angeordnete sofortige Vollziehung der Baugenehmigung, dies sei Gegenstand der anstehenden Entscheidung, erklärte er. In einem Hauptsacheverfahren werde dann im weiteren Verlauf über die Zulässigkeit der Anlagen entschieden. Vonseiten der EnBW habe man zugesagt, vor dem 21. Januar lediglich von Rodungsarbeiten abzusehen, weitere Schritte liefen aber parallel, erläuterte Pflaum.

Zu den Bauanträgen erklärte der EnBW-Vertreter, auf einem Grundstück beim Krummacker (alter Sportplatz) sei die Errichtung einer Übergabestation für die Netzeinspeisung der geplanten Windkraftanlagen in einer Größe von 2,70 auf 4,20 Meter geplant, die Erschließung über die Klemmestraße gesichert.

Ein Grundstück im Gewann obere Klemme sowie ein Grundstück im Gewann untere Klemme seien für die zeitweise Lagerung von Erdaushub vorgesehen, beide Wiesenflächen sollen nach dem Rückbau der Lagerflächen wieder vollständig zur Verfügung stehen. Zur Vermeidung von landschaftsschutzrechtlichen Beeinträchtigungen sollen auf Grundlage des landschaftspflegerischen Begleitplans Auflagen und Nebenbestimmungen durch die untere Naturschutzbehörde erlassen werden, so Pflaum.

Monika Schwinkendorf hatte Einwände gegen die Lagerung des Erdhaushubs. Dieser sei ausweislich eines Gutachtens kontaminiert, zudem werde der Aushub in der Nähe von Gewässern abgelagert und könne diese durch Ausschwemmungen ebenso beeinträchtigen wie ein Biotop, sagte sie. Wenn von Schwarzwaldmaterial als kontaminiert gesprochen werde, verwundere dies, hielt Pflaum dem entgegen. Zudem werde der Schutz der Gewässer in einem entsprechenden Verfahren formuliert, fuhr er fort. Er verlasse sich in dieser Hinsicht auf die Genehmigungsbehörde, so Bürgermeister Kaiser. Die Lagerung wird voraussichtlich Mitte des kommenden Jahres beendet, hieß es auf Frage von Sabine Gruhn.

So geht es weiter

Sobald das Landratsamt Waldshut die Rodung genehmigt hat und die Entscheidung des VGH in Sachen sofortige Vollziehung, die noch im Januar erwartet wird, vorliegen, soll mit der Rodung begonnen werden, so der weitere Zeitplan. Der Baubeginn ist für Mai geplant, mit der Errichtung der Anlage soll im Herbst begonnen werden, die Inbetriebnahme ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen.