Ein Unternehmen will auf einem Grundstück an der Prof.-Wurm-Straße 1 ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage bauen. Mit dem Projekt hat sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag befasst.
Diese Voranfrage war bereits am 28. Januar vom Gemeinderat beraten worden, musste aber aufgrund einer geänderten Planung des Daches erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden. Bürgermeister Stefan Dorfmeister informierte, dass der Gemeinde ein schriftlicher Einspruch eines Nachbarn vorliege.
Von dem Unternehmen Bimo sei auf dem Grundstück ein Wohngebäude mit 13 Wohneinheiten geplant. Weiterhin sehe der Planungsentwurf den Bau von zwölf Carports vor. Der Nachbar des Baugrundstücks warf der Gemeinde in der Sitzung vor, den Gemeinderat nicht umfassend informiert zu haben. Das wurde in der Sitzung sowohl vom Bürgermeister als auch von den Gemeinderäten zurückgewiesen.
Der Bürger sieht den Gebäudekomplex nicht im Einklang mit den Festlegungen des Bebauungsplanes, denn dieser sehe lediglich die Erstellung eines zweigeschossigen Gebäudes vor. Seiner Meinung nach werde hier aber ein viergeschossiges Gebäude geplant. Außerdem waren in einem ersten Planungsentwurf sieben Stellplätze vorgesehen, nunmehr sollen zwölf Carports gebaut werden.
Nachbar befürchtet Wertminderung der Nachbarschaft
Der Gebäudekomplex stehe sowohl in der Firsthöhe als auch in der Gesamtgröße nicht im Einklang mit der Nachbarschaftsbebauung. Er habe sich deshalb anwaltschaftlichen Beistand genommen, um gegen die Baumaßnahme vorzugehen. „Dieser Bau führt zu einer Wertminderung aller Häuser in der Nachbarschaft“, bekräftigte der Nachbar.
Bürgermeister Stefan Dorfmeister unterstrich in der Sitzung, dass die Gemeinde in diesem Verfahren lediglich angehört werde. Die letzte Entscheidung treffe die Baurechtsbehörde des Landratsamtes. Die Gemeinde habe zu prüfen, ob die Baumaßnahme den Bestimmungen des Bebauungsplanes entspräche, dies sei hier der Fall.
Nach den eingereichten Plänen habe das Gebäude neben der Tiefgarage und dem darüber liegenden Keller zwei Vollgeschosse und stehe deshalb im Einklang mit den Bestimmungen des Bebauungsplanes. Vom Unternehmen Bimo sei lediglich eine Befreiung von den Bestimmungen des Bebauungsplanes für die Balkone nach Osten und Süden beantragt worden.
Diese überschreiten das Baufenster in Richtung Straße. Davon sei aber kein Nachbar betroffen. Stefan Dorfmeister schlug für die Abstimmung einen zweigeteilten Beschluss vor.
Zwei Abstimmungen
So solle der Gemeinderat in einem ersten Teil über die Baumaßnahme abstimmen, soweit diese den Bestimmungen des Bebauungsplanes entspräche. In einem zweiten Teil solle der Gemeinderat über die beantragte Befreiung entscheiden. „Im Zuge der Gleichbehandlung sollten wir diesem Antrag zustimmen, da wir in ähnlich gelagerten Fällen auch solche Befreiungen erteilt haben“, riet der Bürgermeister.
Mit drei Gegenstimmen befürwortete der Gemeinderat den Bau des Gebäudes. Hinsichtlich der beantragten Befreiung gab es allerdings nur ein Votum von 6:5 für den Vorschlag des Bürgermeisters.
Weitere Bauvorhaben
Ohne Gegenstimmungen befürwortete der Gemeinderat zwei weitere Bauvorhaben. So beantragte ein Unternehmen die Anbringung einer Werbeaufschrift an der bestehenden Garage in der Bürgermeister-Huber-Straße in Höchenschwand. Eine Bauherrengemeinschaft plant den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung auf einem Grundstück im Haldenweg.