Mit mehreren Bauvorhaben hat sich der Gemeinderat Höchenschwand in seiner jüngsten Sitzung befasst. Ausführlich beriet das Gremium den Antrag des Unternehmens BIMO, das ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage auf dem Grundstück Professor-Wurm-Straße 1 in Höchenschwand bauen will. Die Ratsmitglieder hatten bereits im Vorfeld die Möglichkeit, sämtliche Pläne und Unterlagen, die sie von der Verwaltung erhalten hatten, zu studieren. Gerade bei diesem Antrag seien Stimmen der Einwohner der Gemeinde zu hören gewesen, der Gemeinderat sei nicht ausreichend informiert, sagte Bürgermeister Sebastian Stiegeler.
Manuel Schäuble vom Haupt- und Bauamt der Gemeinde erläuterte nochmals die Eckdaten des Antrags. Für das Baugrundstück habe es Ende 2018 eine Bauvoranfrage gegeben. Das Baurechtsamt im Landratsamt Waldshut habe im Mai 2019 die grundsätzliche Bebaubarkeit festgestellt. Der nun vorliegende Bauantrag entspreche im Wesentlichen den Angaben dieser Voranfrage. Lediglich bei der Gebäudehöhe werde mit 16,46 Metern eine um einen Meter geringere Firsthöhe beantragt.
In dem Mehrfamilienhaus sollen 13 Wohnungen entstehen. 25 Stellplätze seien vorgesehen, davon elf in einem Carport sowie 14 in der Tiefgarage. Für das Baugrundstück gelte der Bebauungsplan „Auf der Halde“ mit den Bestimmungen der ersten Änderung aus dem Jahr 1975. Bis auf die Überschreitung des Baufensters für die zur Professor-Wurm-Straße und dem Panoramaweg liegenden Balkone, entspreche das Bauvorhaben dem Bebauungsplan. In einem Vorbescheid wurde vom Bauamt für diese Abweichungen eine Befreiung in Aussicht gestellt.
Gegen das Bauvorhaben liege der Einspruch eines Anliegers vor. Die Einwände beziehen sich auf das Erscheinungsbild und die Höhe des Objektes. Für die Verwaltung seien allerdings keine Abweichungen vom Bebauungsplan erkennbar, insbesondere lege der Bebauungsplan keine maximale Gebäudehöhe fest. Insofern bestehe der grundsätzliche Anspruch auf eine Genehmigung. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sei daher dem Bauvorhaben zuzustimmen, führte Schäuble aus.
Aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit des Mischwasserkanals und der vermehrt auftretenden Starkregenereignisse schreibt die Gemeinde für den Entwässerungsantrag eine gedrosselte Einleitung des Niederschlagswassers vor. Bei einer Enthaltung befürwortete der Gemeinderat den Bauantrag. Über die Einsprüche und die Genehmigung des Bauantrags entscheidet nun das Baurechtsamt des Landratsamts.
Weitere Bauanträge
Ohne Gegenstimmen befürwortete das Gremium den Bauantrag der Schreinerei Huber für einen Lager- und Wagenschopf auf dem Grundstück Florianstraße 1 in Höchenschwand. Ebenfalls grünes Licht erhielt der Bauantrag des Unternehmens Container Lion, das Außenwerbung an den Fassaden im Gewerbegebiet in Tiefenhäusern anbringen will.
Netzspannung wird erhöht
Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kläranlage in Heppenschwand musste die Netzspannung erhöht werden. Der Gemeinderat stimmte einem Angebot des Stromnetzbetreibers ED Netze über rund 23.800 Euro zu. Ferner vergab der Gemeinderat für 11.590 Euro den Auftrag für die vorgeschriebene Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle an das Ingenieurbüro Albicker aus Eggingen. „Wenn mehrere Firmen auf einer Baustelle arbeiten, schreibt der Gesetzgeber dies vor“, sagte Sebastian Stiegeler.