Höchenschwand – Um Formalien für das in Höchenschwand geplante Ärztehaus samt Büroräumen, Wohnungen und Tiefgarage ging es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Das Gremium musste sich mit einer Satzungsänderung zur Teilaufhebung des Geltungsbereichs im Bebauungsplan „Im Unteren Brühl“ beschäftigen. Hinter der etwas sperrigen Begrifflichkeit steht eine relativ einfache Erklärung.
Um diese zu verstehen, muss man an die Sitzung am 15. Januar erinnern. Damals hatte Ernst Kaiser vom gleichnamigen Planungsbüro besagte Teilaufhebung von den Bestimmungen des Bebauungsplanes „Im Unteren Brühl“ für das Flurstück 32 vorgeschlagen. Es war festgestellt worden, dass im Bebauungsplan der Bauzweck Rathaus explizit festgelegt ist. Bekanntermaßen wurde das alte Rathaus gemeinsam mit dem Hotel „Adenia“ und einem dazu gehörenden landwirtschaftlichen Anwesen abgebrochen. Ohne Änderung des Bebauungsplanes wäre eine andere Nutzung nicht möglich gewesen, hieß es in damaligen der Sitzung. Um aber nicht den gesamten Bebauungsplan ändern zu müssen, war von Kaiser eine Teilaufhebung für das Flurstück vorgeschlagen worden. Diesem Verfahren hatte der Gemeinderat zugestimmt.
Mit dem notwendigen Aufstellungsbeschluss für die neue Satzung war eine Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange verbunden. Das vorgeschriebene Anhörungsverfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von Bürgermeister Sebastian Stiegeler in der Sitzung am Montag vorgetragen. „Im Ergebnis bestehen die Bedenken und Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hauptsächlich aus redaktionellen Hinweisen. Soweit erforderlich wurden sie in die Satzung eingearbeitet“, sagte der Bürgermeister. Der Gemeinderat billigte einstimmig das Ergebnis der Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen. Zudem wurde der Satzungsänderung zugestimmt.