Jestetten – In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Jestetten sind Bauanträge auf der Tagesordnung gestanden. Im ersten wurde über den Einbau einer Betriebswohnung in einem genehmigten Gewerbegebäude beraten. Der Bauherr möchte das Materiallager im Obergeschoss verkleinern und in diesem Teil eine Betriebsleiterwohnung integrieren. Die Auffahrrampe an der Außenseite soll bis zur Wohnungstür verlängert werden und als Balkon an zwei Gebäudeseiten fortgeführt werden.
In dieser als Gewerbegebiet ausgewiesenen Fläche ist in Ausnahmefällen eine Betriebswohnung zulässig, die strengen Vorschriften unterliegen. Ein Vermieten an betriebsfremde Personen ist unzulässig. Der Gemeinderat hat dies in der Vergangenheit restriktiv gehandhabt und wird davon auch nicht abweichen. Da diese Wohnung nicht ohne die gewerbliche Halle gebaut werden darf, wurde diesem Bau mit vier Gegenstimmen zugestimmt. Ein Umbau der Solarcarports in Garagen wurde dem Bauherrn mit neun zu sieben Stimmen verwehrt.
Ein zweiter Bauantrag betraf die Erweiterung eines Wohnhauses in der Altenburger Straße in Jestetten. Auch dieses Bauvorhaben war dem Gemeinderat in früheren Sitzungen bereits vorgelegen. Damals konnte der Eigentümer keine ausreichende Anzahl von KFZ-Stellplätzen nachweisen und somit ist dieses Vorhaben abgelehnt worden. Zwischenzeitlich hatte der Bauherr umgeplant und die nötigen fünf Stellplätze auf seinem Grundstück untergebracht.
Geplant ist die Erweiterung des Wohnraums um 35 Quadratmeter im Erdgeschoss und Obergeschoss. Weiter soll das Dachgeschoss ausgebaut werden und dort eine Wohnung mit circa 65¦Quadratmetern geschaffen werden. Das Bauvorhaben entspricht nach Auffassung der Gemeindeverwaltung nun den Vorgaben des Bebauungsplans. Auch soll ein Rollstuhllift angebaut werden, um den barrierefreien Zugang zu den Wohnungen zu ermöglichen. Dieses Mal sprach sich der Gemeinderat einstimmig für das Bauvorhaben aus.