Nachdem das Planfeststellungsverfahren für den Doppelspurausbau der Bahnstrecke eingeleitet wurde und die Planunterlagen eingesehen werden können, besteht die Möglichkeit rechtliche Mittel einzulegen. Gegen die Art und Weise, wie das Vorhaben durchgesetzt werden soll, erhebt sich Widerstand. Insbesondere die Bürgerinitiative „Wir-Hier“ macht mobil und hat bereits eine Petition auf den Weg gebracht.

„Doppelspurausbau ja, aber nicht so!“ fordert diese Petition, die bis zum Donnerstagmorgen von 316 Menschen unterzeichnet wurde. Uwe Buchter von der Bürgerinitiative kritisiert dabei, dass das Verfahren weder bürgernah noch transparent sei. „Wir bekommen tausende Seiten Unterlagen vorgesetzt, die für einen Normalbürger ohne entsprechende Ausbildung gar nicht zu interpretieren sind, schon gar nicht in den paar Wochen der Eingabefrist. Wie ist das damit zu vereinbaren, dass bürgernah und transparent auf die Bevölkerung zugegangen wird?“, kritisiert er im Gespräch mit dem Südkurier.

Die Bahnstrecke zwischen Grenze (links) und Jestetten soll zweispurig ausgebaut werden. Plan: RP
Die Bahnstrecke zwischen Grenze (links) und Jestetten soll zweispurig ausgebaut werden. Plan: RP

Bürgern steht Rechtsweg zu

Ein weiterer Kritikpunkt sind die Verträge, die die SBB den Grundstücksanliegern zugestellt hat. Diese sehen eine Abtretung aller Rechte der Betroffenen an die SBB vor und enthalten Schweigevereinbarungen, die in Deutschland absolut unüblich sind. „Ein Großteil der betroffenen Menschen traut unseren Behörden und der Politik nicht mehr, es gibt zu viele Ungereimtheiten und für uns entsteht der Eindruck, dass das Ganze flach gehalten werden soll“, erklärt Buchter weiter.

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Dass die Behörden nicht die Interessen der Bürger vertreten, stimmt jedoch zumindest im Fall der Gemeinde Lottstetten keineswegs. In der vergangenen Woche bat Bürgermeister Andreas Morasch die Abgeordneten von Bund und Land aus der Region – Felix Schreiner und Sabine Hartmann-Müller (beide CDU), Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) sowie Niklas Nüssle (Grüne) – nach Lottstetten, um die Angelegenheit zu erörtern.

Doch da Deutschland ein Rechtsstaat ist, müssen auch rechtsstaatliche Verfahren und Gepflogenheiten eingehalten werden. Und daher rät die Gemeinde Lottstetten ihren Bürgern, den Rechtsweg einzuschlagen. „Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich Montag, den 18. August 2025 schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg Einwendungen erheben“, ist auf der Homepage zu lesen.

Inwieweit diese Rechtsmittel erfolgreich sind, hängt vermutlich auch davon ab, ob die Lottstetter ihre Betroffenheit tatsächlich überzeugend nachweisen können. Uwe Buchter ist davon überzeugt und will das Ganze nicht einfach hinnehmen. „Denn wenn Unrecht geschieht, suchen sich der Frust und die Wut andere Wege – und das kann niemand wollen“, stellt er abschließend fest.