Klettgau Die Erweiterungspläne des Sägewerkes Rothmund in Bühl machten eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie darauf aufbauend die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Holzverarbeitung“ notwendig. Das aufwendige Verfahren kam nun in jüngster Gemeinderatsitzung zum Abschluss, nachdem alle Verfahrensschritte wie Bürger- und Behördenbeteiligung und deren Stellungsnahmen bearbeitet wurden und in die Planung eingeflossen sind. Nach über vier Jahren Verfahrensdauer brachte der Gemeinderat den Bebauungsplan auf Grundlage des geänderten Flächennutzungsplanes mehrheitlich auf den Weg.
Das ebnet den Weg für das Unternehmen das Betriebsgelände um sechs Hektar auf nun elf Hektar zu erweitern und seine Produktion auszubauen. Das Sägewerk liegt nördlich außerhalb von Bühl, die Zufahrt erfolgt über die L163 im Norden des Plangebietes verläuft der Radweg Riedern – Dettighofen. Das Sägewerk soll in absehbarer Zukunft erheblich erweitert werden. Einerseits um die Betriebsabläufe zu verbessern, aber auch um weiterhin am Markt bestehen zu können. So ist der Bau eines Pelletwerkes vorgesehen, die Erweiterung einer Produktionshalle sowie die Option zum Bau zweier weiterer Hallen bestehen. Der Rundholzplatz soll verlegt werden. Eine zweite Zufahrt soll im Westen des Geländes gebaut werden. Dazu sind massive Eingriffe in die Natur notwendig, allem voran die Verlegung des Notburgabaches der derzeit noch mitten durch das Firmengelände verläuft.
Die Pläne des Familienunternehmens sind nicht unumstritten. Riederner Bürger befürchten eine drastische Zunahme des ohnehin starken Durchgangsverkehrs durch ihr Dorf auf der L163, und ein direkter Nachbar östlich des Sägewerkes fürchtet um sein Biotop, dass durch die weitere Bebauung und die massiven Eingriffe in die Natur, mit viel zu wenig Wasser versorgt werde. Außerdem bemängelt er den durch eine Feuerwehrzufahrt geteilten zu schmalen Grüngürtel, angrenzend zu seinem Grundstück.
Auf Grundlage des Umweltberichtes werden dem Unternehmen jedoch zahlreiche Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Natur auferlegt. So darf nur im Zeitraum von August bis Oktober der kleine Bachlauf verlegt werden, wobei diese Verlegung ökologisch akribisch begleitet wird. Der Umweltbericht legt genauestens fest, was für Maßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna durchzuführen sind. Die Bepflanzung mit Gehölzen, Sträuchern.
Hecken und Bäumen ist genauestens festgelegt. Die Lebensräume der vorhandenen Tierwelt müssen ebenso weiterhin gewährleistet sein. So müssen beispielsweise die Libellenlarven im Bachbett in das neue umgesetzt werden, Maßnahmen zum Schutz von Amphibien, der Haselmaus, der Zauneidechse, der Goldammer sowie der Fledermaus und andere mehr sind zu treffen.