Das Land Baden-Württemberg hat am Donnerstagmorgen, 24. März, angekündigt, rund 100 Geflüchtete kurzfristig dem Landkreis Lörrach zuzuweisen. Die Menschen werden bereits für Freitagmittag, 24. März, erwartet und in der Buchenbrandhalle in Schönau im Schwarzwald untergebracht. Bei den Geflüchteten handelt es sich vor allem um Frauen und Kinder.

106 Menschen haben in Schönau Platz

Die bislang ungenutzte Halle wurde bereits am vergangenen Wochenende für die Flüchtlingsunterbringung vorbereitet und bietet Platz für 106 Personen. „Alle Beteiligten von Landratsamt, der Gemeinde Schönau im Schwarzwald sowie den Hilfsorganisationen THW und DRK bereiten sich im Moment auf die Ankunft vor“, wie Torben Pahl, Pressesprecher des Landratsamts, mitteilt. Dies sei somit die erste Zuweisung von Geflüchteten aus der Landeserstaufnahmestelle Freiburg für den Landkreis Lörrach.

Die Buchenbrandhalle Schönau wurde mit 30 Parzellen mit insgesamt 105 Betten ausgestattet.
Die Buchenbrandhalle Schönau wurde mit 30 Parzellen mit insgesamt 105 Betten ausgestattet. | Bild: Caroline Bruck-Santos, Helferkreis Oberes Wiesental

30 Parzellen mit 105 Betten wurden aufgebaut für die Flüchtlinge, die am Freitagmittag in Schönau ankommen sollen. „Die Hilfsbereitschaft ist enorm“, sagt Carolina Bruck-Santos vom Helferkreis Oberes Wiesental, die auch bei der Caritas in der Flüchtlingshilfe arbeitet.

Die Hilfebereitschaft ist enorm und jede Menge Spenden gingen für die Flüchtlinge ein, die nach Schönau kommen.
Die Hilfebereitschaft ist enorm und jede Menge Spenden gingen für die Flüchtlinge ein, die nach Schönau kommen. | Bild: Caroline Bruck-Santos, Helferkreis Oberes Wiesental

Derzeit befänden sich bereits rund 900 Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis, wovon rund 100 Personen in Unterkünften des Landkreises untergebracht sind. 350 der Geflüchteten seien bereits registriert. Neben der Halle in Schönau hat der Landkreis bereits einige weitere Unterkünfte für die Flüchtlingsunterbringung angemietet. Somit stehen nun noch weitere 150 Plätze zur Verfügung, zusätzliche Unterkünfte würden derzeit organisiert.

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Wohnungen werden weiterhin gebraucht

Neu sei ein Team aus drei bis fünf Mitarbeitern, die sich um die Vermittlung von Geflüchteten aus der vorläufigen Unterbringung in Wohnungen kümmern und diese beim Umzug und beim Ankommen begleiten. Bisher konnten somit 30 Personen vermittelt werden. „Geflüchtete aus der Ukraine dürfen aufgrund ihres Status höchstens sechs Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft bleiben“, erklärt Lam. Bislang seien etwa 100 Angebote eingegangen, darunter komplette Wohnungen, aber auch einzelne Zimmer. Vom Landkreis bevorzugt würden Wohnungen, damit die Menschen eine langfristige Perspektive haben und besser ankommen können. „Nach wie vor werden Wohnungen und Zimmer gesucht“, hieß es in der Pressekonferenz. Auch Deutschkurse würden den Ukraine-Geflüchteten im Rahmen freier Plätze und nach Registrierung offenstehen.

Heimleitungen und Hausmeister gesucht

Unterstützung werde an allen Ecken und Enden gebraucht, wie in der Pressekonferenz deutlich wurde. Der ehemalige Leiter des Fachbereichs Aufnahme und Integration, Thomas Vollbrecht, sei aus dem Ruhestand zurückgeholt worden, um zu unterstützen. Er begutachtet und bewertet nun größere Objekte im Landkreis, um kurzfristig weiter Unterkünfte einzurichten. Für die neuen Unterkünfte würden noch Heimleitungen und Hausmeister gesucht.

Haustiere können nicht mit in die Gemeinschaftsunterkunft

Das Landratsamt wies auf die Problematik hin, dass viele Geflüchtete ihre Haustiere mitbringen würden. Aus Sicherheitsaspekten und hygienischen Gründen könnten diese allerdings nicht in die Gemeinschaftsunterkünfte (GU) mitgenommen werden. Dann werde gemeinsam mit dem Veterinäramt nach Lösungen gesucht. Um im Notfall Pflegestellen am Standort der GU zu vermitteln, stehe man auch mit Tierschutzorganisationen vor Ort in Kontakt.

Aufenthaltstitel erst nach Behördengang

Das Landratsamt Lörrach wies auf weitere rechtliche Aspekte hin. Demnach könnte durch das Massenstromgesetz ein Aufenthaltstitel für die geflüchteten Menschen möglich werden. Dieser könne jedoch nur erteilt werden, wenn Kontakt zu einer Aufenthaltsbehörde aufgenommen wurde. Diese befinden sich in Lörrach, Rheinfelden sowie Weil am Rhein. In den übrigen Gemeinden ist das Landratsamt zuständig.

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