Heinz J. Huber

Von den heiß diskutierten 5,5 Milliarden Euro des „DigitalPakt Schule“ von Bund und Land soll der Landkreis Waldshut in seinen Schulen in Waldshut-Tiengen und Bad Säckingen 2,12 Millionen in die digitale Bildung der Schüler investieren. Verteilt werde das Geld unter den Lehranstalten nicht mit der Gießkanne, ein gutes pädagogisches Konzept der Schule werde zur wichtigen Voraussetzung, betonte Landrat Martin Kistler vor Kreisräten.

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Nicht enthalten in dieser Summe sind die vom Pakt zu erwartenden Beträge für die Schulen von Städten und Gemeinden im Kreisgebiet. Mit dem Geld will die Politik die Grundlagen der Schulen für die Vermittlung von digitalen Kompetenzen – sprich Umgang mit elektronischer Datenverarbeitung in jeder Form – nachhaltig verbessern. Baden-Württemberg kann binnen fünf Jahren 585 Millionen Euro an Schulen verteilen.

Verbesserung digitaler Einrichtungen

Dabei gelte der Grundsatz, dass Technik der Pädagogik folgen müsse, berichtete der Landrat den Kreisräten des Verwaltungsausschusses. Förderfähig sind zum Beispiel die Verbesserung digitaler Einrichtungen der Schulen, Geräte wie interaktive Tafeln, Großspeicher und mobile Endgeräte wie Notebooks oder Tablets.

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Für die Schulen brauche es Medienentwicklungspläne, die für die kreiseigenen Schulen in Arbeitsgruppen durch die IT-Betreuer und Multimediaberater erarbeitet werden, kündigte Kistler an. Im nächsten Frühjahr sollen die Gremien von Kreistag und Schulen die Förderanträge für den Geldsegen aus Berlin und Stuttgart diskutieren. Für die Kaufmännischen, Gewerblichen und Hauswirtschaftlichen Schulen in Bad Säckingen und Waldshut geht es dabei um sechsstellige Beträge bis je zu einer halben Million Euro. Sonderschulzentren und die Landwirtschaftsschule dürften mit 10 000 bis zu 40 000 Euro profitieren.

Geld von Bund und Land bekommen allerdings nur Schulträger, die aus dem eigenen Haushalt 20 Prozent der geförderten Investitionen beisteuern. Der Landrat geht davon aus, dass die 530 300 Euro Eigenanteil zur Ausschöpfung des Fördervolumens aus den „gut bemessenen“ Schulhaushalten, die der Landkreis seinen Lehranstalten zur Verfügung stellt, zu bestreiten sind. Damit würde dem Landkreis selbst praktisch kein Mehraufwand entstehen. Das Land seinerseits hat sich verpflichtet, die Lehrer angemessen für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht zu qualifizieren.