Die Pläne der Verwaltung für die getrennte Biomüllabfuhr halten viele Kreisräte für unausgegoren. Das Kreisparlament lässt die Vorschläge für die künftigen Abfallgebühren nachbessern. Hauptkritikpunkte in der jüngsten Sitzung: Die nurmehr alle 14 Tage vorgesehene Müllabfuhr für Gesundheitseinrichtungen und die Sorge, dass wilde Müllablagerung wegen zu teurer Müllsäcke die Landschaft noch mehr verunstaltet. Die Gebühren ab 2019, wenn die Biotonne eingeführt wird, muss der Kreistag nun in der nächsten Sitzung beschließen.
Als Folge der Biotonne, die alle zwei Wochen geleert wird, soll auch die graue Hausmülltonne nur noch alle zwei Wochen geleert werden. Um die getrennte Entsorgung des biologischen Abfalls zu fördern, sollte der Kreistag die Leerungsgebühr für die graue Tonne deutlich erhöhen, während die Grundgebühr für das Gefäß sogar billiger werden sollte. Der amtliche Müllsack sollte sich von 3,40 auf 4,50 Euro verteuern, so der Vorschlag des kreiseigenen Abfallbetriebes. Die Abfuhr des Biomülls wird gratis angeboten, diese Kosten sind aber in der Müllgebühr für die graue Tonne kalkuliert.
Kritik an der geplanten Müll-Zukunft kam aus verschiedenen politischen Lagern. Volker Jungmann (SPD) und Josef Klein (Freie Wähler) äußerten Bedenken wegen der Hygiene, wenn Pflege- und Gesundheitseinrichtungen ab Januar nur noch alle zwei Wochen vom Restmüll entsorgt würden. Gabriele Schäuble (FW) fragte sich, wie etwa Familien mit Kindern oder Ärzte mit der 14-tägigen Leerung zurechtkommen sollen. Carsten Quednow (FW) regte an, die wöchentliche Abfuhr gegen eine erhöhte Jahresgebühr anzubieten. Mit 28:12 votierte das Gremium dann dafür, dass Pflegeheime, Krankenhäuser und andere sensible Einrichtungen weiter wöchentlich angefahren werden.
Laut Sylvia Döbele (SPD) ist die Gebührenerhöhung für den blauen Sack auf 4,50 Euro geeignet, die wilde Müllablagerung in der Landschaft noch zu fördern. Das sieht auch Thomas Schäuble (CDU) so, ebenso wie Alexander Guhl (SPD). Sozial ungerecht war der Gebührenvorschlag für Kreisrat Martin Benz (CDU). Die Kosten der Biomüllerfassung sehen Michael Thater und Harald Würtenberger (FW) grundsätzlich kritisch. Letzterer vermisst Erlöse für die Verwertung des biologischen Abfalls. Die doppelte Verwertung bei der Bioabfallvergärung, stofflich und energetisch, sei vom Gesetzgeber so vorgesehen, erklärte dazu Landrat Martin Kistler.
Im Grundsatz für die Umstellung zum Jahreswechsel sprachen sich Karin Rehbock-Zureich (SPD), Christian Mauch (CDU), Ruth Cremer-Ricken (Grüne), Manfred Weber (CDU) und der Landrat aus. Der zuständige Umweltausschuss des Kreisparlaments hatte die Vorschläge des Landrats, die das Gremium nun teilweise kippte, so befürwortet.
Kreisrat Rainer Kaskel (CDU) fragte im Zusammenhang mit der Geruchsdebatte, ob die Filterdeckel der Biotonnen gegen Bezahlung auch bei Restmülltonnen einsetzbar wären. Der Betriebsleiter der Abfallwirtschaft, Elmar Weißenberger, bejahte das. Mit den teilweise neuen Vorgaben aus dieser Sitzung (siehe Erklärtext) muss der Kreistag nun erneut die Abfallgebühren für die Jahre 2019/20 beraten.
Mehr Kosten aus Angst vor üblem Geruch
- Wöchentliche Leerung: Pflegeheime und Krankenhäuser im Landkreis werden zur Müllentsorgung auch künftig jede Woche angefahren. Die Mehrkosten von 130 000 Euro muss der Abfallwirtschaftsbetrieb nach dem Beschluss einer großen Kreistagsmehrheit nun einkalkulieren. Viele Kreisräte haben die Sorge, dass die Abfälle in Gesundheitseinrichtungen, bei Kläranlagen und kommunalen Einrichtungen vor allem im Sommer übel riechen könnten.
- Teurere Leerung: Die Leerungsgebühr für die graue Tonne – die je nach Zahl der Leerungen in die Jahresabrechnung der privaten Haushalte einfließt, neben der fixen Grundgebühr – soll laut Kreistag nicht so drastisch erhöht werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Diese Erhöhung sollte die Verbraucher motivieren, die (gratis angebotene) Biotonne zu nutzen. Die Verwaltung wollte 40 Prozent der Kosten über die Leerung erwirtschaften, die Kreisräte wollen weniger.
- Sack statt Tonne: Eine ermäßigte Sondergebühr für 522 Haushalte im Landkreis, die derzeit von der Behälterpflicht befreit sind und mit Müllsäcken bedient werden, weil die Wohnung zum Beispiel nicht anfahrbar ist, beträgt 73 Euro jährlich. Hier stimmte der Kreistag der Verwaltung zu.