Maximal ein Kilo: Pilze dürfen nicht unbegrenzt gesammelt werden
„Was den Privatmann anbelangt, gilt, dass pro Person und Tag maximal ein Kilogramm Pilze gesammelt werden darf“, erklärt Markus Fehrenbach, Leiter Gewerbe und Umwelt beim Polizeipräsidium Freiburg. Verstöße dagegen würden als Ordnungswidrigkeit geahndet. „Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz“, so Heiko Hogenmüller, der im Amt für Umweltschutz des Kreises für Naturschutzrecht zuständig ist. Hintergrund für die Beschränkung sei der allgemeine Artenschutz.
Hogenmüller weist zudem auf besonders geschützte Arten hin, bei denen das Pflücken grundsätzlich verboten sei. Eine Liste der besonders und streng geschützten Pilze findet sich auf der Internetseite der baden-württembergischen Landesanstalt für Umwelt. Hier geht es zur Liste: Geschützte Arten
Was jenen droht, die zu viele Pilze sammeln
„Für das Strafmaß gibt es keinen Bußgeldkatalog. Es wird immer im Einzelfall entschieden“, sagt Fehrenbach. Auch hier dient als Grundlage das Naturschutzgesetz. „Demnach sind Bußgelder bis zu 50 000 Euro möglich“, erklärt Hogenmüller. Das Bußgeld solle auf jeden Fall den Kilopreis der Pilze auf dem Markt, übersteigen. Dass dies mitunter teuer werden kann, zeigte sich vor einem Jahr, als bei Ibach zwei Pilzsammler mit 19 Kilogramm Steinpilzen erwischt wurden und 1700 Euro Bußgeld zahlen mussten.
In solchen Fällen dürfen die Sammler nur die erlaubte Menge an Pilzen behalten. Der Rest wird beschlagnahmt und vernichtet, wie Mark Eferl vom Hauptzollamt Singen erklärt. Der Zoll führe immer wieder Stichprobenkontrollen durch. Dabei gehe um die Einhaltung der Mengenbeschränkungen. Spezielle Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Pilze gebe es nicht.