Worum geht es genau?
Dreh- und Angelpunkt ist die Erhebung der Grundsteuer, die für die Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Die bisherige Bemessung auf Basis der sogenannten Einheitswerte wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Eine Neuordnung muss bis zum Jahr 2024 in Kraft treten, erklärt Bad Säckingens Bauverwaltungsleiter Peter Weiß, der gemeinsam mit Waldshut-Tiengens erstem Beigeordneten Joachim Baumert
Was verändert sich konkret?
Zwei fundamentale Neuerungen bringt die Umstrukturierung mit sich: Zum einen wird der Einheitswert von einem Wert abgelöst, der aus dem Bodenrichtwert, also dem Quadratmeterpreis eines Grundstücks, und der Grundstücksgröße errechnet wird.
Zum anderen wird das bisherige Gutachterwesen, dass sich jeweils auf das Gebiet einer Kommune beschränkt hatte, durch ein
neues, gemeindeübergreifendes System ersetzt. Denn: Um das oberste Ziel Rechtssicherheit bei der Berechnung zu erreichen, müssen größere Gebiete berücksichtigt werden, so Weiß. So müssen 1000 tatsächliche Kaufabschlüsse bei der Bodenrichtwertermittlung zugrunde gelegt werden – eine Zahl, die kaum eine Gemeinde in einem überschaubaren Zeitraum bewerkstelligen könne: „Kirchturmdenken ist an dieser Stelle also vollkommen fehl am Platze.“Wie sieht das neue Gutachtersystem aus?
Konkret ist für den Landkreis die Schaffung von zwei Geschäftsstellenbezirken vorgesehen, wobei die B500 grob als Grenze fungiert. Die Standorte der hauptamtlich betriebenen Geschäftsstellen sind Waldshut und Bad Säckingen. Der Bezirk Ost wird für 14, der Bezirk West für 17 Gemeinden zuständig sein. Als einzige Gemeinde im Kreis ist Wutöschingen nicht mit von der Partie.
Betrieben werden die Geschäftsstellen jeweils von vier hauptamtlichen Kräften (einem Leiter, einem Stellvertreter, einem Sachbearbeiter und einer Sekretariatskraft) besetzt sein. Die Stellenbesetzungen sind zwischenzeitlich erfolgt. Bereits im Februar werden die Teams ihren Dienst aufnehmen.
Die Finanzierung erfolgt über eine Gemeindeumlage. Jede Kommune bezahlt pro Einwohner vier Euro ein, womit das Geschäftsstellenbudget bestritten wird. Die Geschäftsstellen
Weiterhin wird es ein Gutachter-Gremium mit ehrenamtlich tätigen Fachleuten aus jeder Gemeinde geben, so Peter Weiß. Pro 3000 Einwohner entsende jede Gemeinde einen Gutachter. Doch es werde nicht jedes Mal das komplette Gremium in Marsch gesetzt, um den Bodenrichtwert eines Grundstücks festzulegen: „In der Regel werden die Mitarbeiter der Geschäftsstelle mit kleineren Gutachtergruppen im Einsatz sein“, sagt Peter Weiß.
Welche Aufgaben übernehmen die Geschäftsstellen?
Die Geschäftsstellen übernehmen, wenn es um Terminkoordinierung und Auftragsentgegennahme für den Gutachterausschuss. Sie übernehmen die administrative Unterstützung des Gutachterausschusses, bereiten unter anderem das inhaltliche Gerüst für die Sitzungen vor.
Vordringlichste Aufgabe wird aber die Schaffung einer einheitlichen Bodenrichtwertkarte für den kompletten Zuständigkeitsbereich sein, daher wurden die Stellen mit Experten dieses Metiers besetzt: „Es geht um eine Bestandsaufnahme,
Was ändert sich dadurch für die Bürger?
„Vorerst nicht viel, außer die Kontaktdaten und die Ansprechpartner“, sagt Weiß. Wer die Expertise des Gutachterausschusses benötige, müsse eben ab 1. April nicht mehr das Rathaus in der eigenen Gemeinde kontaktieren, sondern die Geschäftsstelle in Bad Säckingen oder Waldshut.
Was Gebühren oder die sonstige Preisgestaltung bei Inanspruchnahme der Expertise anbelangt, bleibe vorerst alles gleich. Inwieweit sich die neue Berechnungsgrundlage auf die Grundsteuer auswirke, das müsse sich allerdings erst noch zeigen, sagt Peter Weiß.
Weiß sieht aber auch für die Kommunen als solches gute Perspektiven für eine neue Form der Zusammenarbeit. Denn generell gebe es immer wieder und teils immer häufiger Problemstellungen und Aufgaben, bei denen eine Zusammenarbeit über Gemarkungsgrenzen hinweg Sinn ergebe, sagt er. Insofern könne der jetzt ins Leben gerufene Verbund perspektivisch auch in anderen Bereichen die Kooperation erleichtern.