Die Stadt Laufenburg ordnet die Ermittlung des Werts von Grundstücken neu und beteiligt sich mit anderen Kommunen an einem gemeinsamen Gutachterausschuss. Dieser soll seine Arbeit am 1. April 2021 aufnehmen und von seiner mit vier Vollzeitstellen ausgestatteten Geschäftsstelle in Bad Säckingen 17 Gemeinden im westlichen Gebiet des Landkreises Waldshut betreuen. Damit ziehen die beteiligten Gemeinden die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018. Bei der Abstimmung am Montag im Laufenburger Gemeinderat stimmten zwei Stadträte dagegen.
Bisher besitzt in Baden-Württemberg fast jede Gemeinde einen eigenen Gutachterausschuss. Er setzt sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die der Gemeinderat bestellt. In Laufenburg sind dies derzeit als Vorsitzende Stadträtin Gabriele Schäuble, Joachim Zipfel als stellvertretender Vorsitzender, Harald Scherer und Stadtrat Manfred Ebner, deren persönliche Vertreter sind Stadtrat Robert Terbeck, Stadtrat Gerhard Tröndle, Paul Eichmann und Roland Huber. Die Geschäftsstelle leitet Fridolin Wassmer.
Dieses bewährte System könne nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr aufrechterhalten werden, so Bürgermeister Ulrich Krieger am Montag im Gemeinderat. Das höchste deutsche Gericht hatte im April 2018 die Grundsteuer in ihrer damaligen Form für verfassungswidrig erklärt und eine neue gesetzliche Grundlage für die Besteuerung verlangt. Baden-Württemberg entschied sich für die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert als Bemessungsgrundlage. Um diesen Richtwert anfechtungssicher erheben zu können, empfiehlt das Finanzministerium eine Richtgröße von 800 bis 1000 Kauffällen pro Jahr.
In Laufenburg werden nach Auskunft von Fridolin Wassmer, dem Geschäftsführer des örtlichen Gutachterausschusses, jährlich etwa 100 Kauffälle vollzogen. Auch von den anderen Städten und Gemeinden im Landkreis erreicht keine die empfohlene Richtgröße. Auf Initiative einiger Bürgermeister wollen deshalb Kommunen die Aufgaben ihrer Gutachterausschüsse auf die beiden größten Städte im Kreis, Bad Säckingen und Waldshut-Tiengen, übertragen. Die dort angesiedelten, mit jeweils vier hauptamtlichen Mitarbeitern ausgestatteten Gutachterausschüsse sollen für die Gemeinden im westlichen beziehungsweise östlichen Teil des Landkreises zuständig sein. Jede Gemeinde kann pro 3000 Einwohner ein ehrenamtliches Mitglied benennen, welches dann zu Beratungen hinzugezogen wird. Laufenburg mit 9000 Einwohnern stellt drei Gutachter.
An der Finanzierung des Ausschusses beteiligt sich Laufenburg mit jährlich 40.000 Euro. „Das ist alles wesentlich teurer, als das, was wir bisher praktizieren“, sagte Bürgermeister Krieger. Er sehe aber keine Alternative zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit anderen Gemeinden, schon um die Grundsteuer, die der Stadt jährlich etwa eine Millionen Euro bringe, auf eine sichere Basis zu stellen: „Wenn jemand am Tag X wegen seines Grundsteuerbescheids vor Gericht zieht, hätte er gute Aussichten, dass er Recht bekommt.“
Michaela López Dominguez und Sascha Komposch (beide FW) überzeugte Krieger damit nicht: „Wir sind sehr unglücklich darüber, dass hier etwas gut funktionierendes aufgegeben wird.“ Beide stimmten gegen einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Zwei weitere Stadträte enthielten sich.