Stefan Limberger-Andris

Es sei künftig mit starken Verwerfungen bei den zu zahlenden Grundsteuerbeträgen der privaten Haushalte zu rechnen, stufte Bürgermeister Michael Scharf das vorgesehene Bodenwertmodell des Landes in der jüngsten Gemeinderatssitzung ein, das ab 2025 landesweit greifen wird. Auf der Gemarkung Bonndorf müssen tausende Grundstücke neu bewertet werden.

Michael Scharf erläuterte dem Gremium die geplante Vorgehensweise zur Berechnung nach dem neuen Bodenwertmodell (siehe Infokasten). Neu sei, dass der Grundstücksfläche eine größere Bedeutung zukomme als bisher. Er rechne damit, dass in Gewerbegebieten künftig erheblich weniger Grundsteuern eingenommen werden. Möglich sei, dass sich für Teile der Privathaushalte die Belastung durch zu zahlende Grundsteuern deutlich erhöhen, für andere kleiner werde.

Stadt auf Einnahmen angewiesen

Bonndorf könne es sich nicht leisten, künftig auf die fest eingeplanten Grundsteuereinnahmen auch nur in Teilen zu verzichten, so Michael Scharf. In Bonndorf beispielsweise beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Baulich) seit 2011 unverändert 330 v. H. (von Hundert). Der Hebesatz der Grundsteuer A (Agrar) beträgt 420 v. H. Als kommunaler Haushaltsansatz 2019 sowie auch 2020 ist jeweils ein geplantes Grundsteueraufkommen von 890.000 Euro eingestellt. 2018 lag das Rechnungsergebnis bei rund 889.300 Euro.

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Der Bodenrichtwert werde durch ehrenamtliche Mitglieder eines noch zu besetzenden gemeinsamen Gutachterausschuss im Landkreis festgelegt. Dieser werde in Waldshut-Tiengen sowie in Bad Säckingen mit jeweils vier Personen beheimatet sein. Vorgesehen sei, dass jedes Ratsgremium der 32 Landkreiskommunen einen Gutachter je 3000 Einwohner wählen soll – für Bonndorf seien dies insgesamt drei, die dann dem gemeinsamen Gutachterausschuss mit Angaben der Gesamtgemarkung zuarbeiten werden.

Michael Scharf sieht in der künftigen Taxierung der einzelnen Grundstücke möglicherweise bereits Gewitterwolken aufziehen. Es werde sicherlich darüber gestritten werden, ob beispielsweise ein Grundstück als bebaubar eingestuft wird oder ob nicht. Dies beeinflusse letztlich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.

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Zu erwarten seien auch Kosten für die Erhebung der Taxierung. Der Bürgermeister rechnet überschlägig mit vier Euro je Einwohner, was für Bonndorf etwa 28.000 Euro an Mehrkosten bedeute. Die Stadt werde den Betrag als Vorauszahlung leisten, werde diese allerdings auf das bisherige Grundsteueraufkommen von rund 890.000 Euro aufsatteln, sprich umlegen. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt mit dem Landkreis zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zu.

Das bisherige Modell

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf dem Einheitswert für bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. In Westdeutschland wurde dieser Einheitswert 1964 festgelegt, in Ostdeutschland 1935. Das Bewertungsgesetz schreibt eigentlich eine Aktualisierung alle sechs Jahre vor. Der Einheitswert multipliziert mit einer bundeseinheitlichen Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag. Die Kommunen können dann nach eigenem Ermessen diesen Steuermessbetrag mit einem Hebesatz erhöhen.

Im Landkreis Waldshut ist, wie im Land Baden-Württemberg, die Verkehrswertermittlung in Gutachterausschüssen bislang dezentral organisiert. Für die Gemarkung Bonndorf erstellen vier ehrenamtliche Personen, darunter ein Landwirt, Verkehrswertgutachten. Bürgermeister Michael Scharf geht davon aus, dass die bisher auf diesem Gebiet Tätigen sich bereit erklären, die neue Aufgabe zu übernehmen. Der Gemeinderat muss hierüber allerdings noch beschließen.