Das Landesgesundheitsamt (LGA) hat am Freitag, 10. Dezember, für den Landkreis Waldshut am fünften Tag in Folge einen 7-Tage-Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) von unter 500 festgestellt.

Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg treten somit die seit dem 3. Dezember zusätzlich zur Alarmstufe II geltenden Ausgangsbeschränkungen für ungeimpfte Personen wieder außer Kraft. Das Landratsamt Waldshut informiert darüber in einer Mitteilung und hat auf seiner Homepage eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Was bedeutet das nun?

Damit sind ab Samstag, 11. Dezember, wieder die Bestimmungen der Alarmstufe II für alle Bürgerinnen und Bürger maßgeblich.

„Ungeachtet der sinkenden Inzidenz, ist ungeimpften Personen aber weiterhin der Zutritt zu Geschäften untersagt, die nicht zum täglichen Bedarf beziehungsweise der Grundversorgung zählen“, so der Hinweis aus dem Landratsamt. Grundlage hierfür ist die seit dem 4. Dezember geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Landrat mahnt zur Vorsicht

Bei einer Inzidenz über 400, wie sie im Landkreis derzeit vorliegt, müssten jedoch alle Anstrengungen unternommen werden, um Ansteckungen zu verhindern. Landrat Martin Kistler ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Kontakte auf das Nötigste zu reduzieren und die bestehenden Impfangebote wahrzunehmen.

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