Noch immer herrscht völlige Unklarheit, wie es im Oktober 2021 in einer Wehrer Kneipe zu einer schweren Körperverletzung mit einem Messer gekommen ist. Auch im Laufe des zweiten Verhandlungstags vor dem Amtsgericht Bad Säckingen unter Vorsitz von Richterin Stefanie Hauser gab es trotz Anhörung weiterer Zeugen keine wesentlichen neuen Erkenntnisse.
Vorsätzlich oder aus Notwehr?
Die Beweisaufnahme konzentriert sich auf die Fragen, ob der Messerangriff der 41-jährigen Angeklagten unvermittelt und vorsätzlich oder aus Notwehr geschah. Bei diesem Messerangriff fügte sie ihrem 50-jährigen Widersacher eine 13 Zentimeter lange und 0,5 Zentimeter tiefe Schnittwunde quer über das Gesicht zu, unter der der als Nebenkläger auftretende Geschädigte bis heute unter erheblichen physischen und mentalen Folgen leidet.
Nach Aussagen der Angeklagten solle er sie aber zuvor nach verbalen Auseinandersetzungen mit dem Sockel eines zerbrochenen Bierglases bedroht haben. Dahingehend konnte jedoch keiner der bisher vorgeladenen Zeugen eine belastbare Aussage treffen, eine vorgebliche Notwehrsituation konnte in der Verhandlung nicht erhärtet werden.
Hoffen auf erhellende Erkenntnisse
Der Anwalt des Nebenklägers, Patrick Steiger, und der Verteidiger der Angeklagten, Waldemar Efimov, sowie Staatsanwältin Anne Mehling waren sich einig, weitere Zeugen zu einem dritten Verhandlungstag vorladen zu müssen, in der Hoffnung auf „erhellende Erkenntnisse“, so der Kommentar von Richterin Stefanie Hauser.
Keinen deutlichen Hinweis zur Tataufklärung konnte auch die Anhörung eines Wehrer Ehepaares liefern: Die Frau gab an, in der Vergangenheit von der Angeklagten bei einer Auseinandersetzung in einer Wehrer Gaststätte mit einem Messer massiv bedroht worden zu sein, sie sei mit erhobener Faust und „etwas in der Hand“ auf sie zu gerannt zu sein, geschehen sei aber weiter nichts. Bei der Zeugenvernehmung gab das Ehepaar jedoch an, sich nun nicht mehr genau erinnern zu können, ob es sich tatsächlich um ein Messer gehandelt habe.
Im Raum steht dagegen die Aussage von Dritten, jemand solle laut gerufen haben „Leg das Messer weg!“. Diese unklaren Aussagen des Ehepaares wollte die Vorsitzende Richterin und die Anwälte nicht zu einer Bewertung der eigentlichen Tat vom Oktober 2021 hinzuziehen, zu vage waren die Erkenntnisse.
Möglicherweise Zeugenanhörung per Skype
Als weitere Zeugen sollen nun unter anderen die am Tatabend vor Ort anwesenden Polizisten angehört werden, an der Zahl deren insgesamt vier Beamte, eine Streife aus Bad Säckingen und eine aus Schopfheim. Weiterhin soll ein Zeuge des Tatabends angehört werden, er lebt derzeit in Ägypten, ist aber gemäß einer Mail-Nachricht von ihm bereit, eine Aussage vor Gericht zu tätigen. Wie das zu geschehen hat, ob eine persönliche Anwesenheit mit Anreise aus Ägypten oder ob eine Befragung per Skype-Konferenz ausreichend sein soll, wird Richterin Stefanie Hauser noch entscheiden.