1. Die frühere amtliche Trasse bei Wehr war eine Bergtrasse. Warum ist diese Variante jetzt nicht mehr möglich?

Das FFH-Gebiet auf dem Dinkelberg darf – wie alle FFH-Gebiete – nur beeinträchtigt werden, wenn es für den Trassenverlauf keine andere Alternative gibt. Eine Untertunnelung des Gebiets wurde deshalb geprüft, nach Aussage der Deges ist aber auch dies ohne massive Eingriffe nicht möglich.

2. Kollidiert die Planung der Autobahn mit einer möglichen Reaktivierung der Wehratalbahn?

Nach derzeitigem Stand: Ja. Wie Bürgermeister Michael Thater verriet, gibt es im Zusammenhang mit einer Reaktivierungsstudie Pläne, die Trasse der Wehratalbahn in Brennet um einige 100 Meter nach Süden zu verlegen. Damit würde sie die Autobahn an der Anschlussstelle Wallbach queren. Diese neue Planung ist noch nicht von der Deges berücksichtigt. Projektleiter Johannes Kuhn sieht hier Abstimmungsbedarf, aber keine unüberwindlichen Hindernisse.

3. Wird die A98 nun drei- oder vierspurig ausgebaut?

Im Bundesverkehrswegeplan steht die Hochrhein-Autobahn lediglich dreispurig in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“. Die vierte Spur gilt als „weiterer Bedarf“. Das bedeutet, sie wird zwar geplant, ein Bau ist aber vorerst nicht vorgesehen. Fachleute nannten dies „länggeteilte Dringlichkeit“. Ob sich dies durch die erwartete deutliche Zunahme des Verkehrs ändert, entscheidet das Bundesverkehrsministerium, beziehungsweise der Bundestag – spätestens bei der Erstellung des Verkehrswegeplans ab 2020. Wenn es zu einem vierspurigen Ausbau kommen sollte betrifft dies übrigens auch den Abschnitt zwischen Murg und Hauenstein, der bereits unter Verkehr ist.

4. Wie geht es zeitlich weiter?

Bis Ende dieses Jahres soll laut Deges die Vorplanung der Trasse abgeschlossen werden, darin enthalten ist die Betrachtung aller möglichen Trassen. Anschließend beginnt – bei Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums – die detaillierte Entwurfsplanung der Vorzugsvariante. Im September 2025 könnte das Planfeststellungsverfahren beginnen, das im optimalen Fall im März 2027 abgeschlossen werden könnte. Der Bau kann allerdings erst fallen, wenn dieser Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist, das heißt, alle möglichen Klagen behandelt wurden. Dies kann den Bau mehrere Jahre verzögern.

5. Was bedeutet dies für den A98-Abschnitt 5 zwischen Minseln und Schwörstadt?

Der Abschnitt 5 befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Ein Baubeginn hier ist nach derzeitigem Stand allerdings erst möglich, wenn der Folgeabschnitt Schwörstadt-Murg rechtsgültig planfestgestellt ist. Die Bagger rollen auf diesem Abschnitt also nicht vor dem Jahr 2027.

Entwicklungen bei der Hochrheinautobahn A98