Gründlich misslungen ist der Versuch von zwei Asylbewerbern aus Algerien, sich durch nächtliche Diebstähle aus unverschlossen am Wegesrand oder auf Parkplätzen abgestellten Autos das Taschengeld aufzubessern. Zum einen hält sich ihre Beute aus insgesamt vier Diebeszügen in überschaubarem Rahmen und zum zweiten war die vierte Diebestour die letzte, weil es von dort direkt in die Arrestzelle der Polizei und von dort in die Untersuchungshaft ging. Im Gefängnis sitzen der 24-Jährige und der 27-Jährige nun seit Ende November vergangenen Jahres. Dorthin ging es nach der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen auch auf direktem Weg zurück.
Asylantrag hat keine Chance
Zu je 15 Monaten Haft wurden die beiden von Richterin Maria Goj und den beiden Schöffinnen verurteilt. Für eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung sahen noch nicht einmal die Strafverteidiger Christine Küpfer und Thomas Weinmann eine Chance. Dies auch, weil beide Angeklagten in Deutschland keine Perspektive haben. Der Asylantrag des einen ist abgelehnt, dem anderen ist die Abschiebung bereits angedroht worden.
Vor Gericht ging es um vier nächtliche Diebestouren in der Zeit vom 17. August vergangenen Jahres bis zum 24. November vergangenen Jahres in Waldshut, Laufenburg, Wehr-Öflingen und Bad Säckingen-Wallbach sowie schließlich in Albbruck. Dem 24-Jährigen wird vorgeworfen, an allen vier Touren teilgenommen zu haben, der 27-Jährige soll nur bei den letzten beiden Touren in Öflingen und Wallbach sowie in Albbruck dabei gewesen sein. Abgesehen hatten es der oder die Täter stets auf nicht abgeschlossene Fahrzeuge; ließ sich ein Fahrzeug nicht mit dem Türgriff öffnen, ging es weiter zum nächsten Auto. Meist fanden die Täter in den Fahrzeugen nichts oder allenfalls etwas Kleingeld; in Laufenburg erbeuteten sie eine Armbanduhr im Wert von etwa 150 Euro und auf der Tour in Wallbach und Öflingen ein silbernes Armband im Wert von 500 Euro.
Als beide Angeklagten erklärt hatten, sich nicht zur Sache äußern zu wollen, hatte Richterin Goj plötzlich ein Problem. Sie hatte fast nur Polizeibeamte in den Zeugenstand geladen und ohne Aussagen der Angeklagten plötzlich keine Chance mehr auf eine belastbare Beweisführung. Abhilfe hätte ein weiterer Verhandlungstermin bringen können. Der aber ließ sich nicht finden, weil die Richterin bereits an einer anderen Wirkungsstätte arbeitet und eigens zu dieser Verhandlung nur für einen Tag zurück nach Waldshut kam.
Die Entscheidungen
Da kam das Angebot der beiden Strafverteidiger sehr gelegen, ihre Mandanten während einer Sitzungsunterbrechung um Aussagen zu bitten. Insbesondere Christine Küpfer ließ sich das „gut bezahlen“. Ein Strafbefehl gegen ihren Mandanten wegen sexueller Belästigung in drei Fällen wird nicht weiter verfolgt. Staatsanwältin Bäcker stimmte der Einstellung dieses Verfahrens zu.
Doch auch sonst sollte sich die Sitzungsunterbrechung günstig für die Angeklagten auswirken. Eine Schöffin nutzte die Zeit zum intensiven Studium der Anklageschrift. Dabei stellte sie fest, dass laut Staatsanwaltschaft zwei Autos gleichzeitig in Wallbach und in Öflingen gestanden haben sollten. Die Folge: Die Verfahren wegen Diebstahls in diesen vier Fällen wurden ebenfalls eingestellt. So ging es nur noch um acht, statt um zwölf geöffnete und durchsuchte Autos in einer Nacht in Öflingen und Wallbach.
Und einen glatten Freispruch gab es auch. Auf einem Foto, das bei der Tour durch Laufenburg entstanden war, ließ sich der 24-jährige Angeklagte nicht zweifelsfrei identifizieren. Staatsanwältin Bäcker plädierte schließlich für eine Haftstrafe von 20 Monaten für den 24-Jährigen und von 18 Monaten für den 27-Jährigen. Verteidigerin Küpfer wollte es für den 24-Jährigen bei 15 Monaten Haft ohne Bewährung bewenden lassen und ihr Kollege Thomas Weinmann legte die Strafzumessung für seinen 27 Jahre alten Mandanten vertrauensvoll in die Hände des Gerichts. Das schickte beide für je 15 Monate hinter Gitter. Dem 24-Jährigen, so Richterin Goj in ihrer Urteilsbegründung, werde zwar eine Tat mehr zur Last gelegt als dem 27-Jährigen, dafür aber sei dessen Vorstrafenliste länger. „Es gibt für sie beide hier keine Perspektive; sie müssen das Land verlassen“, begründete die Richterin am Ende noch, warum keine positive Sozialprognose ausgestellt und die Strafen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können.